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Versicherungsmakler - Erlaubnis und Register
Versicherungsmakler bedürfen einer gewerberechtlichen Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Diese wird erteilt, wenn Sie die persönliche Zuverlässigkeit,...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Versicherungsmakler bedürfen einer gewerberechtlichen Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Diese wird erteilt, wenn Sie die persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und die entsprechende Sachkunde nachweisen können.
Versicherungsmakler müssen sich außerdem in das Vermittlerregister eintragen lassen. Dieses wird von den IHKs geführt und ist beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. eingerichtet.
Das Register soll die Überprüfung ermöglichen, ob ein Versicherungsmakler zugelassen ist. Es sorgt so für Transparenz und stärkt den Verbraucherschutz.
Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).
Gebühren werden nach der Gebührenordnung der zuständigen IHK erhoben.
Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera
14.06.2018
Zuständige Stellen
Gaswerkstraße 23 07546 Gera
Stelle | Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera |
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Telefon | |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag - Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleGrüner Weg StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | Behindertenparkplatz Parkplätze: 2 Gebühren: Nein Parkplatzausreichend vorhanden Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |
07490 Gera
Stelle | Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera |
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Telefon | |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag - Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleGrüner Weg StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | Behindertenparkplatz Parkplätze: 2 Gebühren: Nein Parkplatzausreichend vorhanden Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |