Zum Inhalt springen
Erlaubnisse und Genehmigungen

Wechsel der sachkundigen Person anzeigen gemäß Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)

Der Wechsel der sachkundigen Person ist durch ein Unternehmen, das besonders gefährliche Stoffe und Gemische in Verkehr bringt, unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Unternehmen, die besonders gefährliche Stoffe und Gemische

  • als Inhaber einer Erlaubnis nach § 6 Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) an private Endverbraucher abgeben oder
  • nach Anzeige gemäß § 7 ChemVerbotsV an Wiederverkäufer und berufsmäßige Verwender abgeben,

müssen jeden Wechsel der sachkundigen Person bei der zuständigen Behörde unverzüglich anzeigen.

Die Bestimmungen der Erlaubnis hinsichtlich der erforderlichen Anzahl von sachkundigen Personen im Unternehmen beziehungsweise in den einzelnen Betriebsteilen gelten unverändert fort.

  • Den Wechsel der sachkundigen Person können Sie online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde anzeigen.
  • Wenn die Anzeige erfolgt ist und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Behörde, ob die benannte Person beziehungsweise die benannten Personen die Voraussetzungen erfüllen.
  • Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie eine Anzeigenbestätigung der Behörde.

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Untere Chemikaliensicherheitsbehörde.

Mindestens 1 Person ist zu benennen, die

  • die Sachkunde nach § 11 Absatz 1 ChemVerbotsV nachgewiesen hat,
  • die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und
  • mindestens 18 Jahre alt ist.

Für jede sachkundige Person:

  • Nachweis der Sachkunde nach § 11 Absatz 1 ChemVerbotsV (zum Beispiel Zeugnis der Sachkundeprüfung)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden

Gebühr für Entgegennahme und Prüfung der Anzeige richtet sich nach der entsprechenden Verwaltungskostenordnung des Freistaates Thüringen.

Die Anzeige ist unverzüglich bei Wechsel der sachkundigen Person einzureichen.

gegebenenfalls Widerspruch bei Untersagung der Tätigkeit

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

20.05.2026