Zum Inhalt springen
Erlaubnisse und Genehmigungen

Zulassung als Straßentransportmittel für lange Beförderung von Tieren beantragen

Wenn Sie Straßentransportmittel für lange Beförderung von Tieren einsetzen möchten, müssen Sie die Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen. Näheres erfahren Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Transportmittel, wie beispielsweise LKW-Anhänger, PKW-Anhänger oder Auflieger, für lange Beförderungen von Tieren einsetzen wollen, benötigen Sie für diese Transportmittel zuvor eine Zulassung für den Transport von Tieren sowohl durch die Kfz-Behörde als auch von den zuständigen Veterinärämtern. Dies gilt nur für Beförderungen, die 8 Stunden oder länger dauern oder bei Zucht- und Nutztieren die innerhalb Deutschlands länger als 12 Stunden dauern und die in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit stehen.

Zu einer Beförderung zählt der gesamte Transportvorgang vom Versand- zum Bestimmungsort, einschließlich des Verladens, Entladens und ggf. Unterbringens an Zwischenstationen.

Nachdem Sie die Unterlagen eingereicht haben, werden diese sowie das Straßenfahrzeug von der zuständigen Stelle geprüft. Bei Einhaltung aller erforderlichen Voraussetzungen erhalten Sie ihre Zulassung.

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Veterinäramt.

Wenn Sie gewerblich Tiertransporte mit einer Dauer über 8 Stunden durchführen möchten, benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn die Zulassung der eingesetzten Transportmittel gemäß EU-Tierschutztransportverordnung.

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Angaben zu Ihrer Einrichtung/Institution
  • Angaben über das Transportmittel
  • Fahrzeugschein
  • TÜV-bestätigtes Abnahmeprotokoll des Transportmittels (oder DEKRA usw.)
  • TÜV-bestätigtes Abnahmeprotokoll des Navigationssystems (oder DEKRA usw.)
  • Datennachweis des Navigationssystems
  • Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertretung bei keiner anderen zuständigen Behörde in Deutschland oder einem Mitgliedstaat eine Zulassung beantragt haben
  • Ggf. bisheriger Zulassungsnachweis
  • Ausweisdokument
  • Bitte erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Sie dürfen das Transportmittel erst nach Erhalt der Zulassung einsetzen.

Wenn Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten.

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum

31.03.2026