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Erlaubnisse und Genehmigungen

Zulassung einer Untersuchungsstelle nach Rohmilchgüteverordnung

Wenn Sie eine Untersuchungsstelle nach der Rohmilchgüteverordnung bertreiben möchten, dann benötigen Sie hier hierfür die Zulassung der zuständigen Behörde.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Untersuchungsstelle nach Rohmilchgüteverordnung betreiben möchten, dann benötigen Sie dafür die Zulassung der zuständigen Stelle. Diese wird prüfen, ob Sie die gesetzlichen Anforderungen bezüglich der Güteuntersuchung erfüllen.

  • Eingang des Antrags
  • Ggf. Rückfragen der Behörde
  • Prüfung der Einhaltung der Voraussetzungen
  • Erteilung der Zulassung per schriftlichem Bescheid

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz.

  1. Die Untersuchungsstelle ist hinsichtlich ihrer Untersuchungsverfahren nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03 „Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“ oder der vorausgegangenen gleichnamigen DIN EN ISO/IEC 17025:2005-08 von einer Stelle akkreditiert, die nach dem Akkreditierungsstellengesetz zu einer solchen Akkreditierung befugt ist.
  2. Die Untersuchungsstelle ist insbesondere in sachlicher und personeller Hinsicht zu einer solchen Untersuchung in der Lage.
  3. Die Untersuchungsstelle nimmt mit ihren Untersuchungsverfahren an Ringuntersuchungen zur  Güte von Rohmilch teil, die vom Max-Rubner-Institut oder vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit durchgeführt werden, soweit die jeweilige Einrichtung die Untersuchungsstelle zur Teilnahme aufgefordert hat.

  • Formloser schriftlicher Antrag
  • Nachweise:
  • Akkreditierung der Untersuchungsverfahren
  • sachliche und personelle Voraussetzungen
  • Teilnahme an Ringuntersuchungen zur Güte von Rohmilch
  • Verpflichtung zur Mitteilung der Ergebnisse der Ringuntersuchungen an die zuständige Stelle

Es fallen Kosten an.

Die Zulassung muss Ihnen vor der Durchführung von Güteuntersuchungen erteilt worden sein.

Bei Vorliegen eines Antrags und Vorliegen der Voraussetzungen beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 2-3 Wochen.

Gemäß Bescheid

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

09.11.2021

Die örtliche Zuständigkeit für die Untersuchungsstelle richtet sich nach dem Hauptsitz der Untersuchungsstelle.

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena

Telefon

+49 361 574041-000

Fax

+49 361 574041-390

E-Mail

poststelle@tlllr.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Ansprechpartner/innen

Referatsbereich Marktüberwachung Milch

Telefon: +49 361 574041-488

Telefon: +49 361 574041-439

E-Mail: Milch@tlllr.thueringen.de