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Erlaubnisse und Genehmigungen

Zulassung für das Herstellen von Mischfuttermitteln mit Einzelfuttermitteln aus tierischen Bestandteilen beantragen

Sie möchten ein Mischfuttermittel aus bestimmten Einzelfuttermitteln herstellen? Dann benötigen Sie eine Zulassung dafür, wenn Sie bestimmte Produkte tierischen Ursprungs zur Herstellung verwenden möchten.

Leistungsbeschreibung

Für die Herstellung von Mischfuttermitteln aus bestimmten Einzelfuttermitteln ist eine Zulassung notwendig. Dies gilt, wenn mindestens eines der folgenden Einzelfuttermittel im Mischfuttermittel verwendet werden soll:

- Fischmehl

- Dicalcium- und Tricalciumphosphate tierischen Ursprung

- Nichtwiederkäuer-Blutprodukte,

- verarbeitetes tierisches Nichtwiederkäuer-Protein zur Fütterung von Tieren in Aquakulturen gemäß Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 in der jeweils gültigen Fassung

Die zuständige Behörde erteilt nach Überprüfung die Zulassung dafür.

Das vollständige ausgefüllte Formular wird beim Fachbereich Futtermittel des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) Referat 21 per E-Mail oder postalisch eingereicht. Nach vorheriger Terminabsprache ist auch ein Ausfüllen des Antragsformulars am Standort des TLLLR möglich.

Anschließend erfolgt eine Vorort Kontrolle. Bei dieser Kontrolle wird überprüft, ob Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und bei Vollständigkeit ergeht die Zulassung an den Antragsteller.

Für Futtermittelhersteller aus Thüringen ist der Antrag vollständig ausgefüllt beim Referat 21 des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) einzureichen.

Ihr Futtermittelunternehmen ist nach Verordnung (EG) Nr. 183/2005 registriert

vollständig ausgefüllter Antrag des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

2 – 4 Wochen, wenn Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen

Gegen Bescheide kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Schriftform möglich: ja

Email möglich: ja

Persönliches Erscheinen möglich: ja

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum – Referat 21

15.10.2021

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena

Telefon

+49 361 574041-000

Fax

+49 361 574041-390

E-Mail

poststelle@tlllr.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Ansprechpartner/innen

Referatsbereich Futtermittelüberwachung

Telefon: +49 361 574041-357

E-Mail: Futtermittel@tlllr.thueringen.de