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Gerichtliche Entscheidungen

Kfz: Ordnungswidrigkeiten

Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem...

Leistungsbeschreibung

Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr.
Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet.

Die Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsämtern.

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2430 Zentrale Bußgeldstelle
Wiesestraße 125
07548 Gera

Die Zentrale Bußgeldstelle im Fachdienst Ordnungsangelegenheiten führt stadtverwaltungsweit Verfahren zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch. Sie ist zuständig für die Bearbeitung aller Bußgeldtatbestände aus dem Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung Gera, wenn eine Geldbuße ab 40,00 EUR festgesetzt werden soll bzw. Verwarngelder wegen geringfügiger Ordnungswidrigkeiten (bis zu 35,00 EUR), die die einzelnen Fachdienste aufgrund festgestellter Ordnungswidrigkeiten selbst anbieten, nicht innerhalb einer gesetzten Frist (meist eine Woche) bezahlt werden.

Die Festsetzung einer Geldbuße stellt eine gesetzliche Möglichkeit dar, die Einhaltung bestimmter rechtlicher Vorschriften durchzusetzen. Durch sie soll ein spürbarer Pflichtenappell ausgesprochen werden, die errichteten Gebote und Verbote zu beachten.
Die Geldbuße ist aber keine Strafe.
Mit der Geldbuße kann auch ein durch die Zuwiderhandlung erzielter rechtswidriger Gewinn abgeschöpft werden. Zur Hauptfolge der Geldbuße können außerdem Nebenfolgen wie z.B. die Einziehung von Gegenständen hinzukommen.


Die Zentrale Bußgeldstelle führt insbesondere Bußgeldverfahren in den Bereichen:
- Allgemeine Ordnungswidrigkeiten
- Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten
- Verkehrsordnungswidrigkeiten (ruhender Verkehr / fließender Verkehr)

Zudem werden hier die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Abschleppen und Umsetzen von Fahrzeugen entstehen, mittels Leistungsbescheid gegen den Fahrzeugführer bzw. Fahrzeughalter festgesetzt.

Telefon

0365 838-2430

Fax

0365 838-2435

E-Mail

bussgeldstelle@gera.de

WWW

Zentrale Bußgeldstelle

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSchenkendorfstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung

Gebühren: Nein

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Ja