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Verbraucherschutz

Bilddateien zur Kennzeichnung von Tabakverpackungen oder Zigarettenschachteln mit Text-Bild-Warnhinweisen anfordern

Als Hersteller oder Importeur von Zigaretten, Tabak zum Selberdrehen sowie Wasserpfeifentabak müssen Sie Text-Bild-Warnhinweise auf Ihre Zigaretten- und Tabakverpackungen drucken. Die Bilddateien erhalten Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Leistungsbeschreibung

Hersteller und Importeure von Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen sowie Wasserpfeifentabak sind gesetzlich verpflichtet, die Verpackungen ihrer Produkte mit Hinweisen zu versehen.

Diese Hinweise bestehen aus einem gesundheitsbezogenen Warnhinweis mit einem zugehörigen Bild. Ein Beispiel ist: "Rauchen verursacht tödlichen Lungenkrebs" mit dem Bildmotiv eines Lungenkarzinoms.

Als verpflichtendes Kennzeichnungselement müssen die Bild-Warnhinweise jeweils zwei Drittel der Vorder- und Rückseite der Verpackung einnehmen. Sie werden zusätzlich zu weiteren allgemeinen Informations- und Warnhinweisen wie "Rauchen ist tödlich" angebracht.

Die Bilderbibliothek zur Gestaltung der Verpackung mit gesundheitsbezogenen Warnhinweisen für Rauchtabakerzeugnisse steht nicht öffentlich zur Verfügung. Als Tabakunternehmen können Sie die Dateien beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) anfordern.

Die Bilddateien dürfen ausschließlich zur Kennzeichnung nach den Verwendungsbestimmungen der Europäischen Kommission verwendet werden. Wenn sie die Bilddateien verwenden, müssen Sie unter anderem die technischen Spezifikationen für Layout, Gestaltung und Form der Warnhinweise beachten, zum Beispiel die Umrandung mit einem schwarzen Rahmen.

Die hochauflösenden Bild-Dateien für die Warnhinweise können Sie im Online-Verfahren oder per Post anfordern.

  • Online-Verfahren
    • Füllen Sie das Online-Formular aus und wählen Sie die Art der Zustellung aus. Sie können wählen zwischen dem DVD-Versand auf dem Postweg und der Bereitstellung über einen Download.
    • Nach Anmeldung in Ihrem Organisationskonto können Sie das Formular absenden.
  • Per Post  
    • Sie finden das Formular auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), füllen es online aus oder laden es zuerst herunter.
    • Das vollständig ausgefüllte Formular senden Sie ausgedruckt, unterschrieben und mit Firmenstempel versehen postalisch an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
  • Das BVL prüft, ob Ihr Antrag vollständig ist und ob Ihr Unternehmen für den Erhalt der Text-Bild-Warnhinweise berechtigt ist.
  • Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Bilddateien als DVD per Post oder per Download.

  • Sie importieren Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen sowie Wasserpfeifentabak oder stellen diese her.
  • Sie nutzen die Bilddateien nur für den vorgesehenen Zweck.

Sie müssen gegebenenfalls eine Vollmacht einreichen.

Für Sie fallen keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer: 1 - 4 Wochen

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Sie müssen die Berechtigung zum Erhalt der Dateien erfüllen. Die Verwendungsbestimmungen der Europäischen Kommission sind zu beachten.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal


Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

14.05.2025

Zuständige Stellen

10832 Berlin, Stadt


Stelle

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) - Referat 113

10832 Berlin, Stadt

Telefon

+49 30 1844499999

Fax

+49 30 1844499998

E-Mail

poststelle@bvl.bund.de

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Gerichtstraße 49 13347 Berlin, Stadt


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Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) - Referat 113
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