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Gründungsprämie zur Existenzsicherung in der Vorgründungsphase beantragen

Sie sind eine natürliche Person mit konkretem Gründungsvorhaben und noch nicht wirtschaftlich selbständig tätig? Dann können Sie die Gründungsprämie beantragen, die bei der Existenzsicherung in der Vorgründungsphase unterstützt.

Leistungsbeschreibung

Mit der Gründungsrichtlinie werden Gründungsinteressierte unterstützt, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen. Dabei geht es um Themen wie Unternehmensstrategien, Finanzierung, Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsmanagement, Internationalisierung und Technologiemanagement.

Die Förderung kann direkt an die Gründungsinteressierten in Form der Gründungsprämie ausgereicht werden.

Wenn Sie diese Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie dies beantragen.

  • Sie können die Gründungsprämie über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank beantragen.
  • Der Antrag sowie die De-minimis-Erklärung sind zwingend zusätzlich unterschrieben im Original zum jeweiligen Stichtag in der TAB einzureichen.
  • Anschließend erfolgt eine erste Prüfung auf grundlegende formelle Förderwürdigkeit Ihres Antrages durch die TAB. Ist diese gegeben, wird der Antrag zur Jurysitzung zugelassen.
  • Im Rahmen der quartalsweise stattfindenden Jurysitzung wird über die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens entschieden.
  • Bei einem negativen Juryvotum wird Ihr Antrag abgelehnt.
  • Erhalten Sie ein positives Juryvotum und liegen alle Unterlagen vollständig in der TAB vor (Einreichung über das Portal), erhalten Sie eine Förderung über maximal zwölf Monate.
  • Der Zuwendungsbescheid wird Ihnen postalisch zugesandt.

Bitte wenden Sie sich an die Thüringer Aufbaubank.

  • Für die Gründungsprämie können natürliche Personen mit einem konkreten Gründungsvorhaben einen Antrag stellen, die noch nicht wirtschaftlich selbständig tätig sind.
  • Das Vorhaben ist innovationsbasiert und die Gründung in Thüringen beabsichtigt.
  • Für die Antragstellung der Gründungsprämie gibt es feste Stichtage pro Jahr.
  • Vor dem eigentlichen Antrag ist außerdem ein Exposé einzureichen, das spätestens einen Monat vor Antragsstichtag vorliegen muss.

Anlagen zum Antrag:

  • Ausführliches Konzept des innovationsbasierten Vorhabens (15 Seiten)
  • Nachweis der vorbereitenden Beratung ThEx mit Anlage „Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts“
  • Nachweis zum Status des Beschäftigungs- beziehungsweise Bezugsverhältnisses zum Zeitpunkt des Beginns des Projektzeitraumes des Antragstellenden (zum Beispiel Bescheinigung des Arbeitgebers über Freistellung oder Gewährung unbezahlten Urlaubs bis zur Gründung)
  • Angaben zu Nebentätigkeiten (sofern zutreffend)
  • De-minimis-Erklärung
  • Personalausweiskopie
  • Qualifikationsnachweis
  • Eintrittsdaten des Teilnehmenden
  • Merkblatt zur Erhebung personenbezogener Daten des Teilnehmenden
  • Weitere Unterlagen (Anträge, Bescheide - sofern zutreffend)

Gebühr: gebührenfrei

Nach Einreichung des Exposés im ThEx kann ein Antrag zu vier Stichtagen im Jahr eingereicht werden:

  • 15.02. (Exposé-Einreichung im ThEx bis 15.01.)
  • 15.05. (Exposé-Einreichung im ThEx bis 15.04.)
  • 15.08. (Exposé-Einreichung im ThEx bis 15.07.)
  • 15.11. (Exposé-Einreichung im ThEx bis 15.10.)

Die Bearbeitungsdauer variiert in Abhängigkeit von den erforderlichen Nachreichungen und den noch zu erbringenden Nachweisen. Sind die Antragsunterlagen unvollständig, kann sich die Bewilligung zeitlich verzögern oder – bei ausbleibenden Nachreichungen der noch fehlenden Dokumente und Unterlagen – eine Ablehnung seitens der TAB erfolgen.

Gegen einen ergangenen Ablehnungsbescheid kann Klage erhoben werden. Die Klage ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides beim jeweils zuständigen (und im Bescheid benannten) Verwaltungsgericht zu erheben.

Mit Unterschrift unter dem Antrag bestätigen die Antragstellenden, dass Ihnen die Datenschutzinformation nach Artikel 13 bis 21 der EU-Datenschutz-Grundverordnung online oder als Ausdruck zur Verfügung gestellt wurde.

Sie verpflichten sich zudem, gegebenenfalls betroffene dritte Personen (zum Beispiel Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner, Gesellschafterinnen oder Gesellschafter, Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer, Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, Teilnehmerinnen oder Teilnehmer), deren personenbezogene Daten in diesem Antrag erhoben oder zukünftig an die Thüringer Aufbaubank übermittelt werden, über die oben genannten Datenschutzinformationen zu unterrichten.

Die Antragstellenden versichern darüber hinaus die Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher in den Antragsunterlagen enthaltener Angaben. Darüber hinaus verpflichten Sie sich, alle im weiteren Verfahren (Antrag/Abruf/Verwendungsnachweis) erforderlichen Angaben vollständig und korrekt abzugeben.

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR)

Thüringer Aufbaubank (TAB)

Thüringer Aufbaubank (TAB)

04.08.2025

Zuständige Stellen

Gorkistraße 9 99084 Erfurt


Stelle

Thüringer Aufbaubank (TAB) - Anstalt öffentlichen Rechts
Gorkistraße 9
99084 Erfurt

Telefon

0361 7447-0
Zentrale der Thüringer Aufbaubank

Telefon

0800 5565156
Kundenhotline der Thüringer Aufbaubank

E-Mail

info@aufbaubank.de

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Startseite - Thüringer Aufbaubank

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Förderprogramme Übersicht

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

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99105 Erfurt


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