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Gutachten oder Stellungnahmen zur gesundheitlichen Entwicklung beantragen

Wenn Ihr Kind Entwicklungsverzögerungen hat, können Sie Gutachten zur Abklärung und Beantragung weiterer Hilfen vom Sozialamt finanzieren lassen.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Sie können Unterstützung zur Gesundheit erhalten, wenn Sie nicht oder unzureichend versichert sind. Dies umfasst die Kostenübernahme für medizinisch und sozialpädagogisch notwendige Stellungnahmen oder Gutachten. Diese Gutachten helfen bei der Abklärung von Entwicklungsstörungen, der Feststellung einer Behinderung oder der Vorbereitung von Entscheidungen zur Teilhabe. Die Leistungen richten sich auch an Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf. Zuständig für die Bereitstellung dieser Unterstützung ist der örtliche Träger der Sozialhilfe. Die Gutachten werden von Sozialpädiatrischen Zentren, interdisziplinären Frühförderstellen oder qualifizierten Fachärzten erstellt.

  • Um die Kostenübernahme für notwendige Gutachten zu beantragen, stellen Sie einen Antrag beim Sozialamt.
  • Das Sozialamt prüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Kostenübernahme erfüllen.
  • Sie erhalten eine Benachrichtigung über die Entscheidung des Sozialamts. Bei einer positiven Entscheidung wird Ihnen ein Kostenübernahmeschein ausgestellt.
  • Nach Erhalt des Kostenübernahmescheins vereinbaren Sie umgehend einen Termin zur Begutachtung bei einer autorisierten Stelle, wie einem Sozialpädiatrischen Zentrum oder einer Frühförderstelle.
  • Die Begutachtung wird durchgeführt, um die notwendigen Stellungnahmen oder Gutachten zu erstellen.
     

Bitte wenden Sie sich an Ihr Sozialamt.

  • Es liegt eine Behinderung oder gesundheitliche Einschränkung vor.
  • Die Therapie ist medizinisch notwendig und verordnet.
  • Es besteht kein vorrangiger Anspruch gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung oder dieser ist ausgeschöpft.
  • Es liegt eine Bedürftigkeit nach dem SGB XII vor.
     

  • formloser Antrag oder Formular
  • ärztliches oder pädagogisches Empfehlungsschreiben
  • gegebenenfalls Stellungnahme von Kindertagesstätte / Schule
  • Nachweis der Hilfebedürftigkeit nach SGB XII
     

Widerspruch

  • Die Gutachten dienen häufig der Vorbereitung weiterer Hilfen (zum Beispiel Teilhabe an Bildung, Frühförderung, Eingliederungshilfe).
  • Eine Kombination mit Leistungen aus dem SGB IX ist möglich.
  • Bei versicherten Personen muss eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung vorrangig geprüft werden.