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Handwerksrolle: Ausnahmebewilligung gemäß § 8 der Handwerksordnung (HwO)

Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle erteilt werden. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

Leistungsbeschreibung

Eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle gemäß § 8 HwO kann befristet bzw. unbefristet erteilt werden, wenn ein Ausnahmegrund vorliegt und Ihre meisterähnlichen Kenntnisse und Fertigkeiten im beantragten (Teil-)Handwerk sowie im kaufmännischen und rechtlichen Bereich nachgewiesen sind. Falls auf diese Weise kein ausreichender Qualifikationsnachweis möglich ist, können Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in einer Sachkundeprüfung nachweisen. Der Prüfer wird von der zuständigen Handwerkskammer beauftragt. Die Kosten der Sachkundeprüfung sind von Ihnen zu tragen.

An die Mitarbeiter der Handwerksrolle Ihrer zuständigen Handwerkskammer.

Handwerkskammer Südthüringen: www.hwk-suedthueringen.de

Die Gebühren regeln sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.

  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 8 der Handwerksordnung
  • Merkblatt § 8 Handwerksordnung
  • Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (Handwerksrolle – Anlage A)

Eine Ausnahmebewilligung berechtigt jedoch nicht zur Führung des Meistertitels und zur Ausbildung im betreffenden Handwerk.

Nachdem Sie die Ausnahmebewilligung erhalten haben, kann die Eintragung in die Handwerksrolle beantragt werden oder Sie können eine Tätigkeit als technischer Betriebsleiter in einem anderen Unternehmen wahrnehmen.

Handwerkskammer Thüringen

27.04.2012

Lassen Sie sich vor Antragstellung durch die Mitarbeiter der Handwerksrolle in Ihrer zuständigen Handwerkskammer beraten. Eine vorherige Terminvereinbarung für das Beratungsgespräch ist zweckmäßig.

Zuständige Stellen

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Stelle

Handwerkskammer für Ostthüringen (HWK Gera) - Handwerksrolle
Handwerkstraße 5
07545 Gera

Telefon

0365 8225-129

Fax

0365 8225-199

E-Mail

treibl@hwk-gera.de

Öffnungszeiten

Montag   
07:30 Uhr - 12:00 Uhr   und   13:00 Uhr  - 16:15 Uhr

Dienstag 
07:30 Uhr - 12:00 Uhr   und   13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch
07:30 Uhr - 12:00 Uh   und    13:00 Uhr  - 16:15 Uhr

Donnerstag
07:30 Uhr - 12:00 Uhr   und   13:00 Uhr  - 16:15 Uhr

Freitag
07:30 Uhr - 12:45 Uhr

Samstag + Sonntag
geschlossen                 

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleBusbahnhof Gera

StraßenbahnHaupbahnhof / Theater

Parkplatz

ParkplatzBielitzstraße

Gebühren: Nein

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Downloads

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 8 HandwO - (Handwerkskammer Ostthüringen)

Merkblatt für einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 8 der Handwerksordnung (HandwO) zur Eintragung in die Handwerksrolle

Merkblatt Anlage A und B zur Handwerksordnung