Kindertagesbetreuung
Hier erhalten Sie Informationen zu den verschiedenen Formen der Kindertagesbetreuung.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
- Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, -gärten, -horte, gemeinschaftlich geführte Einrichtungen)
- Kindertagespflege (für Kinder bis zum vollendeten dritten, vorrangig bis zum zweiten Lebensjahr)
Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie der Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen. Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt bzw. Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.
Kontaktadressen von Kindertagespflegestellen erhalten Sie beim zuständigen Jugendamt.
Kosten: Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren.
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
07.04.2015
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3430 Kinder- und Jugendförderung - Beratung zu Kinderbetreuung - Sicherstellung der Angebote in den Jugendclubs, Jugendtreffs sowie im ländlichen Bereich - Beratung zu Jugendschutz, Jugendmedienschutz, Drogen, Sucht, Extremismus, Sexualität, Jugendarbeitsschutz Beratung freier Träger Kindertageseinrichtungen, Tagespflege Fachberatung Kindertageseinrichtungen Sozialpädagogische Beratungsstelle - Das Jugendhaus Gera - |
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Telefon | |
Fax | 0365 838-3405 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHerderstraße StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | ParkplatzParken vor dem Dienstgebäude möglich Gebühren: Nein |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Downloads
Anmeldung zur Aufnahme meines Kindes in einer Kindereinrichtung (ThürKitaG)
Bankeinzugsermächtigung