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Serviceportal

Kleinen Waffenschein beantragen

Wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen führen möchten, dann benötigen Sie hierfür eine waffenrechtliche Erlaubnis (Kleinen Waffenschein).

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine SRS-Waffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie eine waffenrechtliche Erlaubnis (Kleinen Waffenschein).

Sie müssen den kleinen Waffenschein bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Die Waffenbehörde stellt den kleinen Waffenschein aus, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Der Kleine Waffenschein wird von der Waffenbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt ausgestellt.

Voraussetzungen für die Erlangung eines Kleinen Waffenscheins:

  • Volljährigkeit (18 Jahre)
  • Zuverlässigkeit
  • persönliche Eignung
     

  • Personalausweis/ Reisepass

Die Erteilung eines Kleinen Waffenscheines ist gebührenpflichtig. Über die Gebührenhöhe informiert Sie die zuständige Stelle.

Eine besondere Antragsfrist ist nicht zu beachten.

Widerspruchsverfahren

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

26.05.2026

Zuständige Stellen

.
Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2480 Sicherheit und Ordnung/Gewerbe
Handwerkerhof 13
07548 Gera

Die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde bestimmen sich im wesentlichen aus der Gewerbeordnung. Dazu zählen in erster Linie die Gewerbean-, -ab- und -unmeldungen sowie die Auskünfte aus dem Gewerberegister.

Die entsprechenden Formulare für Gewerbean-, -ab- und -ummeldung stehen als Download in der Serviceleiste zur Verfügung.

Darüber hinaus bestimmen aber auch Reisegewerbe/ Wanderlager, Schornsteinfegerangelegenheiten und allgemeine und handwerksrechtliche Fragen die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde.

Die Gebühren der Unteren Gewerbebehörde sind in der zweiten Verordnung zur Änderung der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für WIrtschaft, Technologie und Arbeit vom 7. Dezember 2010 festgelegt.

Telefon

0365 838-2480

Fax

0365 838-2495

E-Mail

ordnungsamt@gera.de

WWW

Gewerbe

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSchenkendorfstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Ansprechpartner/innen

Mitarbeiter/in

Telefon: 0365 838-2480

E-Mail: waffe@gera.de

Downloads

Merkblatt - Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition

Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines nach § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG - (Thüringen)

Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis - (Thüringen)