Kleinen Waffenschein beantragen
Wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen führen möchten, dann benötigen Sie hierfür eine waffenrechtliche Erlaubnis (Kleinen Waffenschein).
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine SRS-Waffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie eine waffenrechtliche Erlaubnis (Kleinen Waffenschein).
Sie müssen den kleinen Waffenschein bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Die Waffenbehörde stellt den kleinen Waffenschein aus, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Der Kleine Waffenschein wird von der Waffenbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt ausgestellt.
Voraussetzungen für die Erlangung eines Kleinen Waffenscheins:
- Volljährigkeit (18 Jahre)
- Zuverlässigkeit
- persönliche Eignung
- Personalausweis/ Reisepass
Die Erteilung eines Kleinen Waffenscheines ist gebührenpflichtig. Über die Gebührenhöhe informiert Sie die zuständige Stelle.
Eine besondere Antragsfrist ist nicht zu beachten.
Widerspruchsverfahren
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung
26.05.2026
Zuständige Stellen
| Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2480 Sicherheit und Ordnung/Gewerbe Die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde bestimmen sich im wesentlichen aus der Gewerbeordnung. Dazu zählen in erster Linie die Gewerbean-, -ab- und -unmeldungen sowie die Auskünfte aus dem Gewerberegister. |
|---|---|
| Telefon | |
| Fax | 0365 838-2495 |
| WWW | |
| Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. |
| Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSchenkendorfstraße StraßenbahnLinie 3 |
| Parkplatz | ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung Gebühren: Nein |
| Aufzug | Ja |
| Rollstuhlgerecht | Ja |
Ansprechpartner/innen
Downloads
Merkblatt - Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition
Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines nach § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG - (Thüringen)
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