Lagergenehmigung für explosionsgefährliche Stoffe beantragen
Für die Errichtung und den Betrieb von Lagern, in denen explosionsgefährliche Stoffe aufbewahrt werden sollen, oder für wesentliche Änderungen dieser Lager benötigen Sie eine Genehmigung nach dem Sprengstoffgesetz.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Explosionsgefährliche Stoffen besitzen ein großes Gefahrenpotenzial. Ziel des Sprengstoffgesetzes ist es, Menschen und Sachen vor diesen Gefahren zu schützen.
Vor diesem Hintergrund benötigen Sie für die Aufbewahrung von explosionsgefährlichen Stoffen grundsätzlich eine Lagergenehmigung nach dem Sprengstoffgesetz. Genehmigungsbedürftig sind hierbei auch wesentliche Änderungen eines genehmigten Lagers oder wesentliche Änderungen des Betriebs. Ab der Lagerung einer Nettoexplosionsmasse von 10 Tonnen benötigen Sie eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Diese Genehmigung gilt dann auch als Genehmigung nach dem Sprengstoffgesetz.
Eine Lagergenehmigung kann entfallen, wenn die in der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz genannten "Kleinmengen" nicht überschritten werden.
Da es sich um ein komplexes Verfahren handelt, wird empfohlen, vor Antragstellung mit dem zuständigen Sachbearbeiter Kontakt aufzunehmen.
- Einreichen eines Antrags nebst Anlagen bei der zuständigen Behörde
- Prüfung des Antrags auf Vollständigkeit und Plausibilität und gegebenenfalls Nachforderung von fehlenden Unterlagen
- in der Regel Vereinbarung eines Vor-Ort-Termins
- Prüfung vor Ort und gegebenenfalls Anforderung weiterer Unterlagen
- Benachrichtigung über die Entscheidung und Zahlungsaufforderung
- Die Anzahl der Antragssätze sind mit dem Sachbearbeiter abzustimmen.
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Gesundheitlicher und Technischer Verbraucherschutz, Dezernat 21, Standort Erfurt.
Als Betreiber beziehungsweise Betreiberin müssen Sie im Besitz einer gültigen Erlaubnis zum Erwerb von und zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen sein.
- Angaben zur Firma, Anschrift und Ansprechpartner bei der Firma
- Angaben zur Anschrift und Zufahrt Lagerort und Dauer der Lagerung
- maßstabsgerechte Flurkarte mit eingezeichneter Lagerstätte
- maßstabsgerechter Lageplan der Lagerstätte mit eingezeichneten Schutz- und Sicherheitsabständen
- Angabe über Art und Menge der explosionsgefährlichen Stoffe (Lagergruppe, Verträglichkeitsgruppe, BAM-Gruppe); bei Aufteilung der Lagermenge auf mehrere Lagerorte/Lagerbehältnisse: Angaben zu jedem Lagerort
- Berechnung der erforderlichen Schutz- und Sicherheitsabstände und Nachweis der Abstände
- Baubeschreibung, Bauunterlagen, Bauweise
- Kopie der Erlaubnis nach § 7 oder § 27 SprengG zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen
- gegebenenfalls Bauartzulassung
- gegebenenfalls Konzept zur Verhinderung von Störfällen mit Sicherheitsmanagement
- gegebenenfalls Brandschutzkonzept nach Industriebaurichtlinie mit Grundriss und Lage der sicherheitstechnischen Einrichtungen (wie Löscheinrichtungen)
- gegebenenfalls Sachverständigen-Gutachten auf Anforderung der Behörde
Verwaltungsgebühr: EUR 200,00 - 5.000,00
Es gibt keine Frist.
Die Bearbeitungsdauer ist wesentlich abhängig vom Inhalt und Umfang des Antrags und gegebenenfalls notwendiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Zur Dauer der Bearbeitung fragen Sie nach dem Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen die zuständige Behörde.
Eine Bearbeitung ist erst nach Vorlage der vollständigen Unterlagen möglich.
Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie
27.05.2025
Zuständige Stellen
Tennstedter Staße 8/9 99947 Bad Langensalza
Stelle | Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Erfurt |
---|---|
Telefon | |
WWW | |
Parkplatz | ParkplatzBesucherparkplatz Parkplätze: 10 Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |
Linderbacher Weg 30 99099 Erfurt
Stelle | Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Erfurt |
---|---|
Telefon | |
WWW | |
Parkplatz | ParkplatzBesucherparkplatz Parkplätze: 10 Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |