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Hausbau und Immobilienerwerb

Naturschutz: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Vorhaben, die die Natur unvermeidbar beeinträchtigen, müssen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ausgegelichen werden.

Leistungsbeschreibung

Unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft (Naturschutz: Eingriff in Natur und Landschaft - Genehmigung) sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Die Beeinträchtigung des Naturhaushaltes ist ausgeglichen, sobald die beeinträchtigten Funktionen wiederhergestellt sind. Dieses sollte nach Möglichkeit am Ort des Eingriffs oder in räumlicher Nähe gleichartig und zeitgleich erfolgen.

Ersatzmaßnahmen stellen verloren gegangene Werte des Naturhaushaltes oder Landschaftsbildes in ähnlicher Art und Weise wieder her. Eine Naturschutzmaßnahme wird aus zeitlichen Gründen als Ersatzmaßnahme eingestuft, wenn die Entwicklung eines bedeutenden Biotops über einen sehr langen Zeitraum (in der Regel mehr als 30 Jahre) andauert. Die Erweiterung des Suchraumes für Ersatzmaßnahmen ermöglicht es, insbesondere für Großvorhaben sinnvolle und konsensfähige Maßnahmen in Übereinstimmung mit den naturschutzfachlichen Zielsetzungen des Landes zu finden.

Für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollten möglichst keine hochwertigen landwirtschaftlichen Flächen dauerhaft aus der Nutzung genommen werden. In solchen Fällen ist zu prüfen, ob eine Kompensation auch durch Maßnahmen

  • zur Entsiegelung,
  • zur Wiedervernetzung von Lebensräumen oder
  • durch Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen, die den Naturhaushalt dauerhaft aufwerten,

möglich ist.

Können nicht alle erheblichen Beeinträchtigungen durch Maßnahmen ausgeglichen oder ersetzt werden, und gehen die mit dem Vorhaben (z. B. Straßenbau) verbundenen Belange denen von Natur und Landschaft vor, so wird der Vorhabensträger zu einer Ersatzzahlung (früher: Ausgleichsabgabe) verpflichtet. Im Sinne der Verursacherhaftung ist das die letzte Möglichkeit zur Wiedergutmachung eines Schadens an Natur oder Landschaft.

In Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden können Ersatzmaßnahmen auch im Vorgriff auf die Eingriffsgenehmigung durchgeführt oder es können in einem Flächenpool vorgehaltene Maßnahmen zur Kompensation herangezogen werden.

Auskunft über bislang nicht zugeordnete ausführungsreife Ersatzmaßnahmen gibt die Obere Naturschutzbehörde (Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz), die dazu eine landesweite Übersicht führt.

Der Antrag muss alle für die Beurteilung des Vorhabens und des zu erwartenden Endzustandes nach Abschluss des Eingriffs notwendigen Angaben enthalten. Die Unterlagen werden auf Verlangen des Antragstellers im Vorfeld zwischen der Genehmigungsbehörde, der Naturschutzbehörde und dem Antragsteller abgestimmt.

Fristen, soweit sie von der Genehmigungsbehörde gestellt werden

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)

19.05.2020

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Naturschutz
Harry-Graf-Kessler-Straße 1
99423 Weimar

Telefon

+49 361 57394-3042

Fax

+49 361 57394-3890

E-Mail

poststelle@tlubn.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Außenstelle Weimar

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Stadtverwaltung Gera - 4200 Umweltamt
Amthorstraße 11
07545 Gera

Zu den grundlegenden Aufgaben des Fachdienstes Umwelt gehören der Erhalt funktionsfähiger Naturkreisläufe sowie der Schutz der Umwelt. Dies ist Voraussetzung für die Verbesserung der Lebensqualität und die Schaffung einer lebens- und liebenswerten Stadt. Im Fachdienst Umwelt werden insbesondere Fragen von Bodenschutz, Abfallablagerungen, Wasserhaushalt, Emissionen und Immissionen, Chemikaliensicherheit, Natur-, Arten- und Baumschutz behandelt. Die Mitarbeiter/innen des Fachdienstes Umwelt stehen Ihnen gern für alle Fragen zum Umwelt- und Naturschutz im Stadtgebiet zur Verfügung.

Sie beschäftigen sich insbesondere mit
- Stellungnahmen, Beteiligung an Planungen und Maßnahmen
- Bearbeitung von Beschwerden, Auskunft und Beratung
- Anordnungen und Genehmigungen nach den jeweiligen umweltrechtlichen Bestimmungen
- Kontrolle und Überwachung
- Ordnungswidrigkeiten

Telefon

0365 838-4201

Fax

0365 838-4205

E-Mail

umwelt@gera.de

WWW

Umwelt

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHauptbahnhof

StraßenbahnLinie 1

Parkplatz

ParkplatzParken in der Zabelstraße möglich

Gebühren: Ja

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Ansprechpartner/innen

Mitarbeiter/in

Telefon: 0365 838-4240

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4240 Naturschutz
Amthorstraße 11
07545 Gera

Ziel des Naturschutzes in Deutschland ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen zu schützen (§ 1 Bundesnaturschutzgesetz). Der Erhalt unserer Lebensgrundlagen ist eine öffentliche Aufgabe und dient dem in Artikel 20a Grundgesetz verankerten Staatsziel.
Eine Übernutzung und Zerstörung von Natur und Landschaft gilt es zu vermeiden und die Wiederherstellung, der Erhalt und die langfristige und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter werden angestrebt. Dabei sind die biologische Vielfalt, die Regenerationsfähigkeit, aber auch die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft zu sichern.
Danach, ob an den Vorgängen und Wechselwirkungen Lebewesen beteiligt sind, unterscheidet man abiotische und biotische Bestandteile des Naturhaushaltes. Als abiotisch werden Böden, Gewässer, Klima, Luft, Biotope, sowie auch das Landschaftsbild angesehen. Biotische Bestandteile des Naturhaushaltes sind Fauna und Flora. Zwischen den Bestandteilen gibt es vielfältige Zusammenhänge und Wechselwirkungen, die zum Beispiel in der Landschaftsökologie näher betrachtet und untersucht werden. Einzelne Bestandteile des komplexen Systems sind zu schützen, damit sie dauerhaft ihre Funktion erfüllen können. Wichtige Funktionen des Naturhaushaltes: Er stellt uns sind Siedlungsraum und Wirtschaftsstandort (Nahrungsmittel, Rohstoffe, Verarbeitung, Verkehr), dient uns zur Erholung und Gesunderhaltung. Eingeschränkte oder verloren gegangene Funktionen können schwerwiegende Auswirkungen auf den Menschen und für zukünftige Generationen haben.
Wichtige Gegenstände des Naturschutzes sind u. a. Naturlandschaften, Naturdenkmäler, Schutzgebiete und Landschaftsbestandteile, sowie seltene, in ihrem Bestand gefährdete Pflanzen, Tiere, und Lebensräume (Biotope), die abhängig vom Standort in bestimmten Ökosystemen vorkommen. Der Naturschutz beschäftigt sich daher auch mit Standortfaktoren wie Boden, Klima, Luft oder den Auswirkungen von Lärm sowie anderer schädlicher Einflüsse auf Natur und Landschaft wie zum Beispiel Licht, Bewegung, Zerschneidung oder Isolation von Lebensräumen. Natur und Landschaft sind im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen. In den letzten Jahrzehnten hat auch der Naturschutz innerhalb von Siedlungen und auf landwirtschaftlich genutzten Flächen an Bedeutung gewonnen.
Zuständig für den Vollzug der gesetzlichen Vorgaben zum Naturschutz ist für fast alle Aufgabenbereiche die untere Naturschutzbehörde, die im Fachdienst Umwelt der Stadtverwaltung Gera angesiedelt ist.

Telefon

0365 8384240

Fax

0365 838-4205

E-Mail

umwelt@gera.de

WWW

Naturschutzbehörde

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Parkplatz

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