Landeseigene Grundstücke, Immobilien und Vermögensgegenstände erwerben
Wenn Sie sich für ein konkretes landeseigenes, herrenloses oder ein Grundstück aus einer Fiskalerbschaft interessieren, können Sie sich an die jeweils zuständige Behörde wenden. Hier erfahren Sie auch, ob in einer bestimmten Gemeinde ein solches Grundstück zum Verkauf steht.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können landeseigene Grundstücke und Gebäude erwerben, die das Land nicht mehr zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.
Weiterhin können Aneignungsrechte an herrenlosen Grundstücken erworben werden. Ein Grundstück ist herrenlos, wenn der Eigentümer auf sein Eigentum verzichtet hat. Dem Fiskus des Landes, in dem das Grundstück liegt, steht das Recht zur Aneignung des Grundstücks zu. Das Land eignet sich nur Grundstücke an, die es zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.
Die dem Land durch Erbschaften zufallenden Grundstücke und Gebäude sowie das bewegliche Vermögen aus den Erbschaften werden grundsätzlich veräußert. Diese so genannten Fiskalerbschaften entstehen, wenn keine Erben vorhanden sind oder die vorhandenen Erben das Erbe ausschlagen.
Im Falle eines Kaufantrages für ein konkretes Grundstück wird die jeweils zuständige Behörde Ihren Kaufantrag prüfen und mitteilen, ob und gegebenenfalls welche weiteren Unterlagen und Angaben vorzulegen sind. Im Ergebnis der Kaufverhandlungen entscheidet die jeweilige Behörde, ob ein Verkauf erfolgt. Ein Rechtsanspruch auf einen Verkauf besteht nicht.
Bei allgemeinen Anfragen zu zum Verkauf stehenden Grundstücken in einer bestimmten Gemeinde wird Ihnen die Behörde, sofern vorhanden, konkrete Grundstücke benennen. Sie können dann entscheiden, ob Sie zu einem der Grundstücke einen Kaufantrag stellen wollen.
- Das im Eigentum des Landes stehende und als entbehrlich beurteilte Grundvermögen (Grundstücke und Gebäude) werden durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 27, verwaltet und verwertet. Ansprechpartner/ innen für Verkäufe und Versteigerung dieses Vermögens finden Sie auf den Internetseiten des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr unter der Rubrik "Liegenschaften".
- Für die Abwicklung der Fiskalerbschaften des Freistaates Thüringen und die Veräußerung von Aneignungsrechten an herrenlosen Grundstücken ist das Thüringer Landesamt für Finanzen zuständig. Ansprechpartner/ innen für Verkäufe sowie Versteigerungen finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Landesamtes für Finanzen.
keine
Mit einem Kaufantrag sind mindestens folgende Unterlagen beziehungsweise Angaben vorzulegen:
- konkretes Kaufpreisgebot
- konkrete Angaben zum Käufer nebst
- Identitätsnachweise
- Finanzierungsnachweise für den gebotenen Kaufpreis
- Angaben zur beabsichtigten Nutzung (Nutzungs- und Finanzierungskonzept)
Bei Ablehnung eines Kaufantrages ist kein Rechtsbehelf möglich. Ein Rechtsanspruch auf einen Verkauf besteht nicht.
Thüringer Finanzministerium
07.07.2026
Zuständige Stellen
| Stelle | Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 27 "Liegenschaften" |
|---|---|
| Telefon | |
| Fax | 0361 5741-35499 |
| WWW | |
| Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHanseplatz/Fachhochschule StraßenbahnLinie 2 |
| Aufzug | Nein |
| Rollstuhlgerecht | Nein |
Steigerstraße 24 99096 Erfurt
| Stelle | Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF) |
|---|---|
| Telefon | |
| Fax | +49 361 57363-2111 |
| WWW | |
| Aufzug | Nein |
| Rollstuhlgerecht | Nein |
Postfach 90 04 50 99107 Erfurt
| Stelle | Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF) |
|---|---|
| Telefon | |
| Fax | +49 361 57363-2111 |
| WWW | |
| Aufzug | Nein |
| Rollstuhlgerecht | Nein |