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Elektro-Altgeräte Entsorgung
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch die Entsorgung von Elektroschrott aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt GeraFür die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten ist in Gera der Fachdienst Umwelt bzw. der Abfallwirtschaftszweckverband (AWV) Ostthüringen zuständig. Nähere Informationen zum AWV finden Sie unter http://www.awv-ot.de/.
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
keine
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
individuell
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
28.09.2020
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Zuständige Stellen
Stelle | Abfallwirtschaftszweckverband Ostthüringen |
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Telefon | |
WWW | |
Öffnungszeiten | Dienstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr Donnerstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Service-Telefon Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr - 17.00 Uhr Freitag von 8.00 Uhr - 15.00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHauptbahnhof Gera |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |