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Studium

Beurlaubung vom Studium beantragen

Möchten oder müssen Sie Ihr Studium unterbrechen? Beantragen Sie eine Beurlaubung an Ihrer Hochschule.

Leistungsbeschreibung

Es gibt Lebenssituationen und Gründe, bei denen Sie vorübergehend nicht studieren können oder wollen. Hier kann eine Beurlaubung vom Studium sinnvoll sein. Diese müssen Sie beantragen.

Während der Beurlaubung behalten Sie Ihren Studierendenstatus, bleiben im Studiengang registriert und die Fachsemester werden nicht weitergezählt. Nach Ende der Beurlaubung setzen Sie das Studium an der Stelle fort, an der Sie es aufgrund der Beurlaubung unterbrochen haben.

In der Regel stellt die Hochschule einen Beurlaubungsantrag auf ihrer Webseite/im Studierendenportal zur Verfügung. Einige Hochschulen lassen einen formlosen Antrag zu. Den Antrag müssen Sie zusammen mit den Nachweisen für den Beurlaubungsgrund fristgerecht bei der jeweiligen Hochschule einreichen.

Nachdem der Antrag eingegangen ist, wird er geprüft und es wird darüber entschieden, ob eine Beurlaubung gewährt werden kann.

Studierende der Dualen Hochschule Gera-Eisenach müssen ihren Praxispartner über die gewährte Beurlaubung informieren.

Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Hochschule.

  • Sie müssen an der Hochschule eingeschrieben sein.
  • Für eine Beurlaubung müssen Sie einen wichtigen Grund angeben und nachweisen.

Antrag auf Beurlaubung der jeweiligen Hochschule mit dem Nachweis zu einem der folgenden Gründe:

  • Erkrankung, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt. Die voraussichtliche Dauer und der Umfang der zeitlichen Beeinträchtigung müssen Sie durch eine aktuelle ärztliche Bescheinigung oder einen Attest nachweisen
  • Mutterschutzfrist oder Elternzeit, nachgewiesen durch eine aktuelle ärztliche Bescheinigung, Mutterpass oder Geburtsurkunde
  • Pflege von nahen Angehörigen, nachzuweisen durch eine ärztliche Bescheinigung
  • Mitwirkung in ernannter oder gewählter Eigenschaft in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung, nachzuweisen durch eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft und den Zeitaufwand
  • Nachweis eines studienbedingten Praktikums durch Praktikumsvertrag oder vereinbarung und der Befürwortung durch zuständige Studienfachberater/-in oder Prüfungsamt
  • Studienbedingter Auslandsaufenthalt: genaue Angaben zu Ort und Art sowie Anfangs und Enddatum des Auslandsaufenthaltes, Art des in Anspruch genommenen Mobilitätsprogramms sowie Befürwortung durch den/die Studienfachberater/-in / das zuständige Prüfungsamt bzw. Bestätigung durch das Internationale Büro
  • Vorbereitung auf Prüfungen
  • Ableistung eines Freiwilligen oder Wehrdienstes
  • Sonstige wichtige Gründe, die Sie dargelegen und wenn möglich belegen müssen

Die Beantragung einer Beurlaubung ist gebührenfrei. Den Semesterbeitrag für das betreffende Semester können  Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits gezahlt haben.

Während der Beurlaubung haben Sie die Möglichkeit, sich den Semesterbeitrag erstatten zu lassen, wenn die Beurlaubung für ein komplettes Semester erfolgt. Sie können sich hierzu bei der jeweiligen Hochschule informieren. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall der Versicherungsschutz und alle weiteren Leistungen des Studierendenwerks, sowie Nahverkehrs- und Bahnticket entfallen.

Erfolgt die Beurlaubung ausnahmsweise erst im Laufe des Semesters, ist eine Erstattung des Semesterbeitrags für dieses Semester ausgeschlossen.

Sie müssen die Beurlaubung vor Beginn des betreffenden Semesters beantragen. Eine Beantragung innerhalb der Rückmeldefrist der jeweiligen Hochschule ist empfehlenswert. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Beurlaubung auch noch während des laufenden Semesters möglich. Eine rückwirkende Beurlaubung für ein abgeschlossenes Semester ist in der Regel ausgeschlossen.

Der Antrag auf Beurlaubung wird bearbeitet, sobald er bei der zuständigen Stelle der Hochschule eingegangen ist.

Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule

Gegen eine Beurlaubungsablehnung können Sie Widerspruch eingelegen.

Wird die Entscheidung der Hochschule nicht in Ihrem Sinne geändert, können Sie vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage eingereicht werden.

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

24.08.2023

  • Während einer Beurlaubung bleibt der Studierendenstatus erhalten
  • Eine Beurlaubung im ersten Fachsemester ist nur in Ausnahmefällen (bei Vorliegen bestimmter Urlaubsgründe) zulässig
  • Studien- und Prüfungsleistungen können nur in Ausnahmefällen während einer Beurlaubung erbracht werden
  • Die Anzahl an gewährbaren Urlaubssemestern ist begrenzt, wobei bestimmte Beurlaubungsgründe bei dieser Limitierung nicht mitgerechnet werden
  • Auf die Zahlung des Semesterbeitrags können Sie verzichten , wenn Sie das Semesterticket sowie weitere Bestandteile nicht benötigen  und die Beurlaubung bis zu einer bestimmten Frist beantragt haben.

Zuständige Stellen

Stelle

Duale Hochschule Gera-Eisenach - Campus Eisenach
Am Wartenberg 2
99817 Eisenach

Telefon

+49 3691 62940

E-Mail

info-eisenach@dhge.de

WWW

Webseite

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Duale Hochschule Gera-Eisenach - Campus Gera
Weg der Freundschaft 4
07546 Gera

Telefon

+49 365 43410

E-Mail

info-gera@dhge.de

WWW

Webseite

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein