Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Seit dem 1. Oktober 2017 werden in Deutschland für Personen gleichen Geschlechts keine Lebenspartnerschaften neu begründet.
Auf der Grundlage eines Lebenspartnerschaftseintrages stellt das Standesamt auf Antrag aber weiterhin eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus.
Sie können die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.
Sofern das zuständige Standesamt einen Online-Dienst zur Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde anbietet, können Sie darüber Ihren Antrag einreichen.
An das Standesamt, welches das Lebenspartnerschaftsregister mit dem Lebenspartnerschaftseintrag führt.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde ist auf Antrag der Person zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Lebenspartnerschaftsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Antragsbefugt sind Personen über 16 Jahren.
Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie in der Regel:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich gegebenenfalls elektronisch authentifizieren)
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
- für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde kostet pro Urkunde 10,00 Euro.
Gebühr: EUR 10,00
Möchten Sie gegen eine ablehnende Entscheidung des Standesamts vorgehen, besteht die Möglichkeit eines Antrags beim Amtsgericht zur Anweisung des Standesamts.
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung
28.05.2026
Das Standesamt, welches das Lebenspartnerschaftsregister mit dem Lebenspartnerschaftseintrag führt.
Online beantragen
Zuständige Stellen
| Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2540 Standesamt |
|---|---|
| Telefon | |
| Fax | 0365 838-2545 |
| WWW | |
| Öffnungszeiten | Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 13:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:30 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. |
| Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHaltestelle Heinrichstraße |
| Parkplatz | ParkplatzParkhaus in den Gera Arcaden Gebühren: Ja |
| Aufzug | Ja |
| Rollstuhlgerecht | Ja |