Legehennenbetrieb registrieren und Kennnummer zuteilen
Wenn Sie Eier aus Ihrem Legehennenbetrieb vermarkten möchten, dann müssen Sie diesen, unter bestimmten Voraussetzungen, registrieren lassen. Mit der Registrierung wird Ihrem Betrieb auch eine Kennnummer zugeteilt.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Legehennenbetriebe sind registrierungspflichtig, wenn sie
- 350 oder mehr Legehennen halten oder
- weniger als 350 Hennen halten, aber ihre Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten. Kennzeichnungspflicht besteht nicht bei Abgabe der Eier durch den Erzeuger an der Produktionsstätte, wenn keine Sortierung nach Güte- und Gewichtsklassen vorgenommen worden ist.
- Eingang des Antrags
- ggf. Rückfragen der Behörde
- Prüfung der Einhaltung der Bedingungen
- Registrierung und Erteilung einer Kennnummer per schriftlichem Bescheid
In Thüringen ist das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz, zuständig.
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena
- Hühnerhaltung ist durch zuständiges Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bestätigt.
- Bei ökologischer Erzeugung ist die Registrierung durch eine Ökokontrollstelle bestätigt.
- Bei ökologischer Erzeugung und Freilandhaltung: Einhaltung der Anforderungen an den Auslauf für die Legehennen.
Vollständig ausgefülltes Antragsformular inkl.
- Lageplan mit Standort der einzelnen Ställe des Betriebes,
- Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das jeweilige Haltungssystem durch Bestätigung des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts und/oder der Ökokontrollstelle sowie
- bei ökologischer Erzeugung und Freilandhaltung: Einhaltung der Anforderungen an den Auslauf für die Legehennen.
Die Grundgebühr für die Registrierung und Erteilung einer oder mehrerer Kennnummern liegt zwischen 25,- bis 403,- Euro. Die Zusatzgebühr bei Beantragung des Haltungssystems Freilandhaltung liegt zwischen 50,- und 484,- Euro.
Die Registrierung ist vor Beginn der Vermarktung der Eier erforderlich.
Bei Vorliegen eines vollständigen Antrags und Nachweisen zur Einhaltung der jeweiligen Bedingungen beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 2 bis 3 Wochen.
Links
- Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
- Verordnung (EG) Nr. 589/2008 (außer Kraft)
- Gesetz über die Registrierung von Betrieben zur Haltung von Legehennen (Legehennenbetriebsregistergesetz - LegRegG)
- Verordnung zur Durchführung des Legehennenbetriebsregistergesetzes (Legehennenbetriebsregisterverordnung - LegRegV)
- Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier (EiMarktV)
- Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG)
- Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)
- Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL)
Ein Rechtsbehelf ist gemäß des Bescheides möglich.
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
09.11.2021
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz |
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Telefon | |
Fax | +49 361 574041-390 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Ansprechpartner/innen
Referatsbereich Marktüberwachung Vieh, Fleisch, Eier und Geflügel
Telefon: +49 361 574041-131
Telefon: +49 361 574041-475
E-Mail: VFEG@tlllr.thueringen.de