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Maßnahme, die auf eine Ausbildung vorbereitet, beantragen

Wenn Sie keinen passenden Ausbildungsplatz gefunden haben, können Sie an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) teilnehmen. Diese unterstützt auf dem Weg in eine Ausbildung.

Leistungsbeschreibung

Die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) hilft Ihnen, wenn Sie

  • nach Ihrer Schulzeit keinen passenden Ausbildungsplatz finden konnten oder
  • Ihre Ausbildung abgebrochen haben.

Wie lange Ihre BvB dauert, richtet sich nach Ihren Voraussetzungen und Zielen. In der Regel sind es bis zu 12 Monate. In dieser Zeit lernen Sie im Unterricht und in der Praxis. Sie üben zum Beispiel Bewerbungen und Vorstellungsgespräche, stärken Ihre Kompetenzen für den Berufsalltag und probieren Tätigkeiten aus mehreren Berufen aus. Außerdem absolvieren Sie Praktika in Betrieben. So lernen Sie verschiedene Arbeitswelten kennen und können herausfinden, welcher Beruf zu Ihnen passt.

Falls Sie Ihre Schule ohne Abschluss verlassen haben, können Sie in der BvB außerdem einen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Schulabschluss nachholen.

Während einer BvB können Sie Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Auch Fahrkosten und gegebenenfalls Kinderbetreuungskosten werden in der Regel übernommen.

Ob sich eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) für Sie eignet, wird in einem Beratungsgespräch geklärt.

  • Vereinbaren Sie einen Termin für das Beratungsgespräch.
    • Wenden Sie sich dafür an die Berufsberatung Ihrer Agentur für Arbeit. Alternativ können Sie den Beratungstermin telefonisch über die Hotline der Bundesagentur für Arbeit vereinbaren.
    • Wenn Sie Kundin oder Kunde des Jobcenters sind, vereinbaren Sie den Beratungstermin dort.
  • In dem Beratungsgespräch klären Sie gemeinsam, ob Sie für die Teilnahme an einer BvB in Frage kommen. Falls ja, werden Sie umgehend dafür vorgemerkt.
  • Vor Ihrer Teilnahme an der BvB übermitteln Sie der Agentur für Arbeit die erforderlichen Unterlagen. Nutzen Sie dazu den Upload-Service auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
  • Sie erhalten eine Mitteilung, sobald ein Teilnahmeplatz vorhanden ist.

  • Sie sind nicht mehr vollzeitschulpflichtig.
  • Sie benötigen Unterstützung beim Einstieg in Ihre Berufsausbildung. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn Sie:
    • noch nicht die erforderliche Ausbildungsreife oder Berufseignung haben,
    • keinen passenden Ausbildungsplatz finden konnten,
    • Ihre Ausbildung abgebrochen haben oder
    • keinen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Schulabschluss haben.

Falls Sie bereits an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) teilgenommen haben, ist eine erneute Teilnahme möglich, sofern diese für Ihre berufliche Eingliederung erforderlich ist.

Mit einer Behinderung können Sie an einer allgemeinen BvB teilnehmen, wenn durch die BvB

  • Ihr individueller Förderbedarf abgedeckt werden kann und
  • Ihre Teilhabe am Arbeitsleben erreicht wird.

Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, gelten zusätzliche Voraussetzungen:

  • Sie dürfen in Deutschland arbeiten oder eine Ausbildung beginnen oder
  • die Ausländerbehörde kann Ihnen grundsätzlich erlauben, zu arbeiten. Für die Teilnahme an der BvB muss die Erlaubnis noch nicht vorliegen.
  • Sie sollten das Sprachniveau B1 und schulische Kenntnisse besitzen, die einen erfolgreichen Übergang in eine Berufsausbildung erwarten lassen.
  • Falls Ihr Asylverfahren noch läuft, müssen Sie zum Zeitpunkt der Förderentscheidung in der Regel seit mindestens 15 Monaten rechtmäßig in Deutschland leben.
  • Falls Sie eine Duldung haben, muss Ihre Abschiebung zum Zeitpunkt der Förderentscheidung in der Regel seit mindestens 9 Monaten ausgesetzt sein.

  • Schulzeugnis (in der Regel das jüngste)
  • falls Sie keinen Schulabschluss haben: Nachweis über das Ende Ihrer Vollzeitschulpflicht
  • falls Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben: Aufenthaltstitel

Gegebenenfalls werden Ihnen im Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter weitere erforderliche Unterlagen genannt.

Es fallen keine Kosten an.

Gebühr: gebührenfrei

Es gibt keine Frist.

Gegen Bescheide der Sozialbehörden können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Widerspruchsfrist: 0 - 1 Monat

Sollte Ihre Berufsberaterin oder Ihr Berufsberater nicht direkt im Beratungsgespräch feststellen können, ob Sie an der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) teilnehmen können, fragen Sie nach, wie lange die Klärung dauert. Grundsätzlich dauert die Bearbeitung nicht länger als 3 Monate.

Bearbeitungsdauer: 0 - 2190 STUNDE

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Sozialgericht

Bietet das Bundesland, in dem Sie wohnen, eine schulische berufsvorbereitende Maßnahme mit Erwerb des Hauptschulabschlusses an, ist eine Teilnahme an dieser Maßnahme vorrangig.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

16.06.2026

Zuständige Stellen

Stelle

Bundesagentur für Arbeit (BA)
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg

Telefon

+49 911 179-0

Fax

+49 911 179-2123

E-Mail

zentrale@arbeitsagentur.de

WWW

Internetseite der Bundesagentur für Arbeit

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitnehmer-Hotline

Telefon

+49 800 4555500

Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag  08:00 – 18:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

WWW

Zuständige Dienststelle finden

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein