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Melderegisterauskunft für Wohnungsgeber beantragen

Sie können als Eigentümer einer Wohnung eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen erhalten, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. 

Leistungsbeschreibung

Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigen-tümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.

Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.

  • Beantragen Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen. Das können Sie formlos schriftlich per Post erledigen oder in dringenden Fällen persönlich vor Ort.
  • Die Meldebehörde prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten die Melderegisterauskunft per Post.

Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.

Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

  • Nachweis darüber, dass Sie Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin oder Wohnungsgeber beziehungsweise Wohnungsgeberin sind (beispielsweise Kopie des Grundbuchauszugs)
  • Begründung (zur Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses müssen Sie Ihren Antrag kurz begründen)

Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.

keine Angabe

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

28.05.2026

Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2510 Einwohnerwesen & Dokumente
Heinrichstraße 35
07545 Gera

Telefon

0365 838-1900

Fax

0365 838-2505

E-Mail

Einwohnerwesen@gera.de

WWW

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2510 Einwohnerwesen & Dokumente

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein