Monatliche Leistungen für den Unterhalt von Pflegekindern beantragen
Bei Leistungen der Vollzeitpflege wird der notwendige Unterhalt des Minderjährigen und jungen Volljährigen durch laufende Leistungen sichergestellt. Der notwendige Unterhalt umfasst die Kosten für den Sachaufwand und für die Pflege und Erziehung.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Zur Sicherstellung des notwendigen Unterhalts von Pflegekindern werden laufende Leistungen in Form von Pauschalbeträgen für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung gewährt.
Die Pauschalbeträge hinsichtlich der Kosten für den Sachaufwand sind altersgestaffelt und decken den gesamten, regelmäßig wiederkehrenden Lebensunterhalt des Pflegekindes ab. Die Pauschalbeträge für die Pflege- und Erziehung sind altersunabhängig und können sich in der Höhe je nach Pflegeform unterscheiden.
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt.
Sie sind im Rahmen der Vollzeitpflege eine anerkannte Pflegeperson nach §§ 27, 33 SGB VIII und haben ein Pflegekind in Ihrem Haushalt aufgenommen.
keine
Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen
02.05.2023
Zuständige Stellen
| Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3450 Kontraktmanagement |
|---|---|
| Telefon | |
| Fax | 0365 838-3405 |
| WWW | |
| Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |
| Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHerderstraße StraßenbahnLinie 3 |
| Parkplatz | ParkplatzParken vor dem Dienstgebäude möglich Gebühren: Nein |
| Aufzug | Nein |
| Rollstuhlgerecht | Nein |