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Parkausweis für gemeinnützige Einrichtung und sozialen Dienst beantragen

Wenn Sie für eine gemeinnützige Einrichtung oder einen sozialen Dienst tätig sind, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

Leistungsbeschreibung

Fahrzeuge einer gemeinnützigen Einrichtung oder eines sozialen Dienstes können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten.

Diese berechtigt Sie beispielsweise zum kostenfreien Parken

  • im eingeschränkten Halteverbot,
  • in Bewohnerparkzonen oder
  • in Parkraumbewirtschaftungszonen, also Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten.

Die Ausnahmegenehmigung ist in der Regel zeitlich begrenzt gültig und gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten der gemeinnützigen Einrichtung beziehungsweise des sozialen Dienstes.

Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Beispielsweise dürfen Sie beim Parken weder andere Personen gefährden noch behindern.

  • Antrag bei der Behörde online oder nach Terminbuchung vor Ort
  • Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung
  • Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt die Ausnahmegenehmigung
  • Erhalt eines Park-Ausweises zur Auslage im Fahrzeug oder Online per App/ QR-Code im Mobilgerät

Wenden Sie sich an die zuständige Behörde in Ihrem Tätigkeitsbereich, wie zum Beispiel an die untere Straßenverkehrsbehörde oder die Ordnungsbehörde.

  • gemeinnützige Einrichtungen oder Einrichtung eines sozialen Dienstes

Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihrer Internetseite oder Online-Portale zur Verfügung.

  • Ausnahmegenehmigung: 10,20 bis 767,00 Euro
  • Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

Widerspruch

  • Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
  • Onlineverfahren möglich: teilweise

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

01.07.2026

Zuständige Stellen

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Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2470 Straßenverkehr
Handwerkerhof 13
07548 Gera

Im Bereich des Straßenverkehrsrechtes werden u.a. verkehrsrechtliche Anordnungen für Baumaßnahmen erteilt. Außerdem können verschiedene Ausnahmegenehmigungen von der Straßenverkehrs- Ordnung beantragt werden, so z.B. Sonderparkausweise für Schwerbehinderte oder Ausnahmen zum Sonntagsfahrverbot. Es werden auch Fragen zur Verkehrsorganisation im Stadtgebiet Gera beantwortet.

Im Bereich des Güterverkehrsrechtes werden u.a. nationale Erlaubnisse und Gemeinschaftslizenzen erteilt. Im Personenbeförderungsrecht können Erlaubnisse für Mietwagen- und Taxiverkehr beantragt werden. Außerdem erfolgt die Abnahme der Ortskenntnisprüfung auf der Grundlage der Fahrerlaubnisverordnung.

Telefon

0365 838-4720

Fax

0365 838-4705

E-Mail

tiefbau.verkehr@gera.de

WWW

Straßenverkehr

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Hinweis: Termine nach Vereinbarung möglich

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSchenkendorfstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja