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Pauschbetrag für Hinterbliebene beantragen

Bei Hinterbliebenenbezügen können Sie einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag beantragen.

Leistungsbeschreibung

Sind Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden, zum Beispiel nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung, können Sie einen Pauschbetrag beantragen. Diesen Pauschbetrag erhalten Sie auch dann, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder Sie für den Anspruch auf die Bezüge eine Abfindung in Form eines Kapitalbetrags erhalten haben.

  • Der Hinterbliebenen-Pauschbetrag wird in der Einkommensteuererklärung beantragt
  • Die Steuererklärung können Sie in Papierform oder im Online-Verfahren abgeben

  • Die Ansprechpunkte im für Sie zuständigen Finanzamt finden Sie über den Finanzamt-Finder auf der Internetseite des Bundeszentralamtes

Es liegen Hinterbliebenenbezüge nach einem der folgenden Gesetze vor: 

  • dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Vorschriften des Bundesversorgungs­gesetzes über Hinterbliebenenbezüge für entsprechend anwendbar erklärt, oder
  • den Vorschriften über die gesetzliche Unfallversicherung oder
  • den beamtenrechtlichen Vorschriften an Hinterbliebene eines an den Folgen eines Dienstunfalls verstorbenen Beamten oder
  • den Vorschriften des Bundesentschädigungsgesetzes über die Entschädigung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei Hinterbliebenenbezügen müssen Sie den Nachweis durch amtliche Unterlagen (zum Beispiel Rentenbescheid des Versorgungsamts, der zuständigen Entschädigungsbehörde oder eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung) erbringen.
Der Rentenbescheid eines Trägers der gesetzlichen Renten­versicherung genügt nicht als Nachweis.

Keine

  • Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2022 ist der 02.10.2023
  • Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2023 ist der 02.09.2024
  • Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ab 2024 ist der 31.7. des Folgejahres

  • Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Bearbeitungsstand im jeweils zuständigen Finanzamt

Thüringer Finanzministerium

29.06.2023

  • Das jeweils zuständige Finanzamt entscheidet über die Anträge in der Steuererklärung
  • Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über den Finanzamt-Finder auf der Internetseite des Bundeszentralamtes

Zuständige Stellen

Stelle

Finanzamt Gera
Hermann-Drechsler-Straße 1
07548 Gera

Telefon

0361 573625-000

Fax

0361 573625-491

E-Mail

poststelle@finanzamt-gera.thueringen.de

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Ansprechpartner

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Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr  

Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Freitag 08.00 - 12.00 Uhr  

Sollte ein Anliegen telefonisch nicht geklärt werden können, besteht auch weiterhin die Möglichkeit für einen persönlichen Termin bei Ihrem zuständigen Bearbeiter.

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HaltestelleErnststr.

Straßenbahn1

Parkplatz

Behindertenparkplatz

Gebühren: Nein

Parkplatz

Gebühren: Nein

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Ja

Rollstuhlgerecht

Ja