Zum Inhalt springen
Serviceportal

Personenbeförderung – Ausnahmegenehmigungen für Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr für den Einsatz von Wegstreckenzählern und Alarmanlagen

Unternehmen im Personenverkehr können eine Ausnahmegenehmigung für die Pflicht zum Einbau eines Wegstreckenzählers sowie einer Alarmanlage durch das Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten.

Leistungsbeschreibung

Für die Beförderung von Personen mit Mietwagen muss insbesondere ein Wegstreckenzähler und eine Alarmanlage im Kraftfahrzeug verbaut sein.

Sollten Sie ausschließlich Fahrten durchführen, welche

  • nur pauschal auf Vertragsbasis und nicht auf individuell ermittelter Kilometerbasis abgerechnet werden,
  • das Kraftfahrzeug nur für bereits im Vorfeld bekannte Kunden eingesetzt wird und
  • aufgrund der Pauschalabrechnung regelmäßig keine erheblichen Geldbeträge mitgeführt werden,

kann von der Pflicht zum Einbau eines Wegstreckenzählers und/ oder einer Alarmanlage abgesehen und eine Ausnahmegenehmigung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt erteilt werden.

Sollten Sie ausschließlich Krankenfahrten sowie Behindertenfahrten durchführen, bedarf es keiner gesonderten Ausnahmegenehmigung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt.

  • Sie stellen den Antrag beim zuständigen Straßenverkehrsamt.
  • Das Straßenverkehrsamt leitet Ihren Antrag an das Thüringer Landesverwaltungsamt.
  • Ihre Unterlagen werden geprüft.
  • Das Thüringer Landesverwaltungsamt entscheidet über die Erteilung der Ausnahmegenehmigung.
  • Sie erhalten die Entscheidung sowie die Ausnahmegenehmigung im Original. Das Straßenverkehrsamt erhält eine Kopie.

Sie stellen den Antrag an das Straßenverkehrsamt. Zuständig ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.

  • Begründung, aus der hervorgeht, für welche Fahrten das Fahrzeug eingesetzt werden soll
  • Zulassungsbescheinigung (Teil 1)  des Fahrzeugs
  • Genehmigungsurkunde

Wir bitten um Übersendung folgender Unterlagen als pdf-Dateien per E-Mail an verkehr@tlvwa.thueringen.de (nicht per Post):

Formloser Antrag mit Begründung (Welche Fahrten wollen Sie durchführen? Bspw. Krankenfahrten/Schülerfahrten)

Auszug aus der Genehmigungsurkunde

Zulassungsbescheinigung Teil I

Das Gebührenverzeichnis zu § 1 PBefGKostV sieht unter III. Nr. 7 eine Rahmengebühr von 25,00 bis 500,00 Euro vor.

Die Gebühren sind abhängig von der Gültigkeitsdauer der Ausnahmegenehmigung (entspricht Fristablauf der Mietwagengenehmigung).

Klage

Thüringer Landesverwaltungsamt

13.04.2026

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 232
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar

Telefon

0361 57332-1403

Fax

0361 57332-1462

E-Mail

guntram.heckmann@tlvwa.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 232

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleWeimar Atrium

Bus1, 2, 3, 9

Parkplatz

ParkplatzTiefgarage Atrium

Parkplätze: 840

Gebühren: Ja

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja