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Realgewerbeberechtigung beantragen

Eine neue Realgewerbeberechtigung kann nicht beantragt werden. Eine Vorhandene kann auf Antrag verlängert werden.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Realgewerbeberechtigungen sind die mit dem Besitz eines bestimmten Grundstücks verbundenen Befugnisse zur Ausübung eines Gewerbes. Neue dürfen seit 1869 nicht mehr begründet werden (§ 10 Abs. 2 GewO).

Eine Realgewerbeberechtigung, die drei Jahre lang nicht ausgeübt worden ist, erlischt. Die Frist kann von der Erlaubnisbehörde verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Die Verlängerung muss schriftlich beantragt werden.

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Untere Gewerbebehörde.

Realgewerbeberechtigung wurde vor 1869 erteilt.

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum

14.01.2026