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Registrierung von Unternehmen gemäß Art. 65 der Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031

Sie wollen zeugnispflichtige /passpflichtige Pflanzen in die EU einführen? Sie wollen Pflanzen mit Pflanzenpasspflicht innerhalb der EU verbringen?

Leistungsbeschreibung

Registrierung nach Art. 65 der Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031

Gemäß Artikel 65 der Pflanzengesundheitsverordnung gilt die Registrierungspflicht für Unternehmer, die eine der folgenden Tätigkeiten ausüben:

  • Verbringung von pflanzenpasspflichtiger Ware innerhalb der EU
  • Ausstellen von Pflanzenpässen (ermächtigter Unternehmer)
  • Import von pflanzengesundheitszeugnis- oder passpflichtigen Waren aus Drittländern
  • Export von Waren, die gemäß den Anforderungen des Drittlandes ein Pflanzengesundheitszeugnis benötigen
  • Herstellung, Reparatur und Behandlung von Holz nach ISPM 15
  • Anbringen von Markierungen nach ISPM 15 (ermächtigte Unternehmer)
  • Erzeugung und/oder Handel von Anbaumaterial (§3 AGOZV)
  • Ursprungskennzeichnung von Verpackungen für Kartoffeln und Zitrusfrüchte
  • Bereitstellung von Informationen für Reisende und für Kunden von Transportunternehmern (Seehäfen, Flughäfen, intern. Transportunternehmer)

  1. Der Antragsteller bittet beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 23, Kühnhäuser Straße 101, 99090 Erfurt um Aufnahme in das amtliche Register.
  2. Die dazu benötigten Formulare sind unter https://www.isip.de/isip/servlet/isip-de/regionales/thueringen/pflanzengesundheit/formulare  eingestellt. Je nach Registrierzweck werden die benötigten Formulare ausgewählt, vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post zu übermitteln.
  3. Die zuständige Behörde prüft die Antragsunterlagen, führt ggf. notwendige Kontrollen durch und erlässt einen Registrierungsbescheid.

Für Thüringen:

Kontaktaufnahme zum Bearbeiter ist unter pflanzengesundheit@tlllr.thueringen.de  möglich.

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 23
Kühnhäuser Str. 101
99090 Erfurt-Kühnhausen

Anfragen zu den Anträgen sind über pflanzengesundheit@tlllr.thüringen möglich.

Voraussetzung für die Registrierung ist das Vorliegen der Registrierungspflicht sowie vollständige Antragsunterlagen. Unter Umständen kommen noch notwendige Kontrollen dazu.

Folgende Angaben werden für das Ausfüllen des Online- Formulars benötigt:

  • Adressen Antragsteller / verantwortliche Personen
  • Angaben zur beabsichtigten registrierpflichtigen Tätigkeit
  •  Angaben zum Unternehmen, sofern relevant

Gebühren entsprechend ThürVerwKostOMIL, abhängig von den beantragten Leistungen. Die Registrierungsgebühr ohne Kontrollen beträgt 50,00 €.

Die Widerspruchsfrist gegen einen Bescheid beträgt 1 Monat.

Im Normalfall wird der Registrierungsantrag innerhalb einer Woche nach Eingang bearbeitet. 

Über die Registrierung entscheidet die zuständige Behörde nach Prüfung der Rechtslage und nach Vorlage aller erforderlichen Angaben und Unterlagen.

Formularbezeichnungen:

  • Grundantrag
  • Anlage weitere Betriebsstätten
  • Anlage Lageplan
  • Anlage Import aus Nicht-EU-Staaten
  • Anlage Pflanzenpass
  • Anlage Export in Nicht-EU-Staaten
  • Anlage Anbaumaterial
  • Onlineverfahren möglich: /nein
  • Schriftform erforderlich: ja/
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 23

24.02.2021

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 23
Kühnhäuser Str. 101
99090 Erfurt-Kühnhausen

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut
Kühnhäuser Str. 101
99090 Erfurt

Telefon

+49 361 574198-000

Fax

+49 361 574198-140

E-Mail

pflanzenschutz@tlllr.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Ansprechpartner/innen

Referatsbereich Pflanzengesundheit

Telefon: +49 361 574198-124

E-Mail: pflanzengesundheit@tlllr.thueringen.de