Registrierung von Unternehmen gemäß Art. 65 der Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031
Sie wollen zeugnispflichtige /passpflichtige Pflanzen in die EU einführen? Sie wollen Pflanzen mit Pflanzenpasspflicht innerhalb der EU verbringen?
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Registrierung nach Art. 65 der Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031
Gemäß Artikel 65 der Pflanzengesundheitsverordnung gilt die Registrierungspflicht für Unternehmer, die eine der folgenden Tätigkeiten ausüben:
- Verbringung von pflanzenpasspflichtiger Ware innerhalb der EU
- Ausstellen von Pflanzenpässen (ermächtigter Unternehmer)
- Import von pflanzengesundheitszeugnis- oder passpflichtigen Waren aus Drittländern
- Export von Waren, die gemäß den Anforderungen des Drittlandes ein Pflanzengesundheitszeugnis benötigen
- Herstellung, Reparatur und Behandlung von Holz nach ISPM 15
- Anbringen von Markierungen nach ISPM 15 (ermächtigte Unternehmer)
- Erzeugung und/oder Handel von Anbaumaterial (§3 AGOZV)
- Ursprungskennzeichnung von Verpackungen für Kartoffeln und Zitrusfrüchte
- Bereitstellung von Informationen für Reisende und für Kunden von Transportunternehmern (Seehäfen, Flughäfen, intern. Transportunternehmer)
- Der Antragsteller bittet beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 23, Kühnhäuser Straße 101, 99090 Erfurt um Aufnahme in das amtliche Register.
- Die dazu benötigten Formulare sind unter https://www.isip.de/isip/servlet/isip-de/regionales/thueringen/pflanzengesundheit/formulare eingestellt. Je nach Registrierzweck werden die benötigten Formulare ausgewählt, vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post zu übermitteln.
- Die zuständige Behörde prüft die Antragsunterlagen, führt ggf. notwendige Kontrollen durch und erlässt einen Registrierungsbescheid.
Für Thüringen:
Kontaktaufnahme zum Bearbeiter ist unter pflanzengesundheit@tlllr.thueringen.de möglich.
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 23
Kühnhäuser Str. 101
99090 Erfurt-Kühnhausen
Anfragen zu den Anträgen sind über pflanzengesundheit@tlllr.thüringen möglich.
Voraussetzung für die Registrierung ist das Vorliegen der Registrierungspflicht sowie vollständige Antragsunterlagen. Unter Umständen kommen noch notwendige Kontrollen dazu.
Folgende Angaben werden für das Ausfüllen des Online- Formulars benötigt:
- Adressen Antragsteller / verantwortliche Personen
- Angaben zur beabsichtigten registrierpflichtigen Tätigkeit
- Angaben zum Unternehmen, sofern relevant
Gebühren entsprechend ThürVerwKostOMIL, abhängig von den beantragten Leistungen. Die Registrierungsgebühr ohne Kontrollen beträgt 50,00 €.
Die Widerspruchsfrist gegen einen Bescheid beträgt 1 Monat.
Im Normalfall wird der Registrierungsantrag innerhalb einer Woche nach Eingang bearbeitet.
Über die Registrierung entscheidet die zuständige Behörde nach Prüfung der Rechtslage und nach Vorlage aller erforderlichen Angaben und Unterlagen.
Formularbezeichnungen:
- Grundantrag
- Anlage weitere Betriebsstätten
- Anlage Lageplan
- Anlage Import aus Nicht-EU-Staaten
- Anlage Pflanzenpass
- Anlage Export in Nicht-EU-Staaten
- Anlage Anbaumaterial
- Onlineverfahren möglich: /nein
- Schriftform erforderlich: ja/
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Links
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 23
24.02.2021
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 23
Kühnhäuser Str. 101
99090 Erfurt-Kühnhausen
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut |
---|---|
Telefon | |
Fax | +49 361 574198-140 |
WWW | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Ansprechpartner/innen
Referatsbereich Pflanzengesundheit
Telefon: +49 361 574198-124