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Rentenberatung - Erlaubnis

Für die Durchführung von Rentenberatungen ist eine Registrierung bei der zuständigen Behörde notwendig.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Rentenberatung auf folgenden Gebieten betreiben wollen, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde registrieren lassen:

  • gesetzliche Renten- und Unfallversicherung,
  • soziales Entschädigungsrecht,
  • übriges Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrecht mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung.

 

Registriert werden können natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit. Die Registrierung kann, wenn dies zum Schutz der Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs erforderlich ist, von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden.

Die Rentenberatung ist ein Teilbereich der Rechtsberatung nach § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

  • Vereinbaren Sie einen Termin vor Ort oder online.
  • Legen Sie die erforderlichen Unterlagen und Nachweise vollständig vor.
  • Zahlen Sie die Registrierungsgebühr ein.
  • Es erfolgt die Überprüfung für die Registereintragung.
  • Bei Erfüllung aller Voraussetzungen wird die Rentenberatung-Erlaubnis erteilt.

Zuständige Stelle für die Registrierung als Erlaubnisinhaber nach Rechtsberatungsgesetz ist in Thüringen der Präsident des Landgerichts Erfurt.

  • Besondere Sachkunde in den entsprechenden Rechtsgebieten

  • Nachweis besonderer Sachkunde in den entsprechenden Rechtsgebieten
  • Unterlagen zur Klärung der Versicherungszeiten, falls Ihre Zeiten im Versicherungsverlauf nicht vollständig sind
  • Lebenslauf oder Aufstellung der beruflichen Tätigkeiten, einschließlich Ausbildung
  • Persönliche Steuer-ID und Bankverbindung
  • Bitte beachten Sie, dass die genauen Anforderungen variieren können. Erkundigen Sie sich zuvor beim Landgericht Erfurt, welche weiteren Unterlagen erforderlich sind.

  • Gebühren für die Rentenberatung, die in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet werden.
  • abhängig von der Komplexität und des Aufwandes

Erkundigen Sie sich beim Landgericht Erfurt, ob Fristen für Ihr Anliegen vorhanden sind.

Erkundigen Sie sich beim Landgericht Erfurt über die Bearbeitungszeit für Ihr Anliegen.

Widerspruch

Erkundigen Sie sich beim Landgericht Erfurt, welche Antragsformulare oder welcher Onlinedienst für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen.

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

15.07.2026

Zuständige Stellen

0.

Juri-Gagarin-Ring 105-107 99084 Erfurt


Stelle

Landgericht Erfurt
Juri-Gagarin-Ring 105-107
99084 Erfurt

Telefon

0361 57353-3535
Zentrale Telefonvermittlung

Fax

0361 57353-3579

E-Mail

lgerf.poststelle@justiz.thueringen.de

WWW

Kontakt zum Landgericht Erfurt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten:

Montag bis Donnerstag:
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
und
Freitag:
08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Postfach 900432 99107 Erfurt


Stelle

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und
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