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Revitalisierung von Brachflächen

Sie wollen unansehnliche Flächen in Ihrem Ort aufwerten, eine Brachfläche nachnutzen und benötigen finanzielle Unterstützung für Abriss, Entsiegelung einschließlich damit verbundener Folgenutzung? Dann beantragen Sie Förderung für die Revitalisierung von Brachflächen. 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Unterstützung für die Revitalisierung von Brachflächen benötigen, dann können Sie für entsprechende Maßnahmen bei Vorliegen aller Voraussetzungen eine Förderung beantragen.

Eine Förderung können Sie erhalten als 

  • Gemeinden,
  • natürliche Personen und Personengesellschaften,
  • juristische Personen des privaten Rechts.

Die Förderung erfolgt in ländlich geprägten Orten. Hierunter fallen Gemeinden und Ortsteile bis 10.000 Einwohner. Die ländlich geprägten Ortsteile in den Oberzentren Erfurt, Jena und Gera werden von der Förderung ausgenommen.

Das Verwaltungsverfahren gliedert sich in die Bereiche Auswahlverfahren/Antragsverfahren, Auszahlung, sowie Verwendungsnachweisprüfung inklusive Vergabeprüfung.

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).

Widerspruch

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

28.02.2024

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 44 - Regionale Landentwicklung Ostthüringen
Burgstraße 5
07545 Gera

Telefon

+49 361 574065-101

Fax

+49 361 574164-333

E-Mail

post.gera@tlllr.thueringen.de

WWW

Internetseite der Zweigstelle Gera

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Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Ansprechpartner/innen

Infotelefon Landentwicklung

Telefon: +49 361 574062-999

E-Mail: laendlicherraum@tlllr.thueringen.de

Downloads

Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen ab 2023 (FR ILE/REVIT ab 2023)

Stelle

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