Revitalisierung von Brachflächen
Sie wollen unansehnliche Flächen in Ihrem Ort aufwerten, eine Brachfläche nachnutzen und benötigen finanzielle Unterstützung für Abriss, Entsiegelung einschließlich damit verbundener Folgenutzung? Dann beantragen Sie Förderung für die Revitalisierung von Brachflächen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Unterstützung für die Revitalisierung von Brachflächen benötigen, dann können Sie für entsprechende Maßnahmen bei Vorliegen aller Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Eine Förderung können Sie erhalten als
- Gemeinden,
- natürliche Personen und Personengesellschaften,
- juristische Personen des privaten Rechts.
Die Förderung erfolgt in ländlich geprägten Orten. Hierunter fallen Gemeinden und Ortsteile bis 10.000 Einwohner. Die ländlich geprägten Ortsteile in den Oberzentren Erfurt, Jena und Gera werden von der Förderung ausgenommen.
Das Verwaltungsverfahren gliedert sich in die Bereiche Auswahlverfahren/Antragsverfahren, Auszahlung, sowie Verwendungsnachweisprüfung inklusive Vergabeprüfung.
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).
Widerspruch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
28.02.2024
Online beantragen
Zuständige Stellen
| Stelle | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 44 - Regionale Landentwicklung Ostthüringen |
|---|---|
| Telefon | |
| Fax | +49 361 574164-333 |
| WWW | |
| Aufzug | Nein |
| Rollstuhlgerecht | Nein |
Ansprechpartner/innen
Downloads
Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen ab 2023 (FR ILE/REVIT ab 2023)
| Stelle | PORTIA Servicehotline |
|---|---|
| Telefon | |
| WWW | |
| Öffnungszeiten | Servicezeiten Montag - Donnerstag 08:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr |
| Aufzug | Nein |
| Rollstuhlgerecht | Nein |