Rundfunkbeitrag abmelden
Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden. Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie: - als Lebensgemeinschaft oder...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden. Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie: - als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben - in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden - aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Tel: +49 185 9995-0100 (6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teurer)
Fax.: +49 185 9995-0105 (6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teuer)
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:
- als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
- in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
- aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen
- Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
- Meldebescheinigung
- Sofern erforderlich:
- Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
- Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht
Abmeldung: gebührenfrei
Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.
§ 7 Abs. 2 RBStV i. V m. § 8 Abs. 2 und Abs. 5 RBStV
SWR
SWR;
redaktionelle Überarbeitung durch GK LeiKa am 17.02.2014
Zuständige Stellen
Stelle | ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice |
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Telefon | +49 1806 999-55510 |
Fax | +49 1806 999-55501 |
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Öffnungszeiten | Erreichbarkeit der Hotline: |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |