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Sammeln von Orden und Ehrenzeichen
Orden und Ehrenzeichen und die dazugehörigen Bänder dürfen nur nach Vorlage eines ordnungsgemäßen Besitzzeugnisses überlassen werden. Das Thüringer Landesverwaltungsamt kann ein...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Orden und Ehrenzeichen und die dazugehörigen Bänder dürfen nur nach Vorlage eines ordnungsgemäßen Besitzzeugnisses überlassen werden.
Das Thüringer Landesverwaltungsamt kann eine Erlaubnis zum Erwerb (Sammelerlaubnis) auch ohne Vorlage eines Besitzzeugnisses erteilen.
Wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA), Referat 200.
- Vorlage eines Führungszeugnisses
Die Gebühren betragen 15,00 Euro.
Es genügt ein formloser Antrag, es sollte das entsprechende Sammelgebiet formuliert werden.
Orden und Ehrenzeichen dürfen nur gegen Vorlage eines ordnungsgemäßen Nachweises (Besitzurkunde, Sammelerlaubnis) überlassen werden. Dies gilt nicht für Orden, die vor dem 08.05.1945 verliehen wurden.
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesverwaltungsamt - Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr - Referat 200 |
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Telefon | |
Fax | 0361 57332-1346 |
WWW | Thüringer Landesverwaltungsamt - Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr - Referat 200 |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleWeimar Atrium Bus1, 2, 3, 9 |
Parkplatz | ParkplatzTiefgarage Atrium Parkplätze: 840 Gebühren: Ja |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |