Zum Inhalt springen
Serviceportal

Sich bei der Erstellung des Landesentwicklungsprogramms beteiligen

Sie können sich an der Aufstellung und Änderung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen. Näheres erfahren Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen sowie Behörde oder Träger öffentlicher Belange (TÖB) können Sie sich an der Neuaufstellung oder Änderung des Landesentwicklungsprogramms beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.
TÖB sind Behörden oder Institutionen, die per Gesetz öffentliche Aufgaben ausführen, zum Beispiel Kommunen, Straßenbaubehörden, Naturschutzbehörden, Landwirtschaftsbehörden oder Wasserbehörden.
Das Landesentwicklungsprogramm legt für den Gesamtraum Thüringens die räumliche und strukturelle Entwicklung als Ziele und Grundsätze der Raumordnung fest. Es beinhaltet zudem Vorgaben für die Regionalplanung.

  • Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zum geplanten landesweiten Raumordnungsplan äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Diese soll elektronisch erfolgen. 
  • Die Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt. 

Bitte wenden Sie sich an die oberste Landesplanungsbehörde.

Es fallen keine Kosten an.

Gebühr: gebührenfrei

Ab Beginn der Veröffentlichung des Planentwurfs können Sie sich mindestens zwei Monate beteiligen. Die Frist gilt sowohl für die Öffentlichkeit als auch für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange.

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

14.08.2025