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Sicherheitsrelevante Betriebsereignisse ohne Personenschaden im Bergbau anzeigen

Als Unternehmer im Bergbau müssen Sie bestimmte Betriebsereignisse bei der zuständigen Behörde melden.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Unternehmer im Bergbau tätig sind, tragen Sie Verantwortung für mögliche Gefahren. Sie müssen der zuständigen Behörde auch betriebliche Ereignisse ohne Personenschaden melden. Gemeint sind solche Ereignisse,

  • die den Tod oder eine schwere Verletzung einer oder mehrerer Personen herbeiführen können sowie
  • Ereignisse, deren Kenntnis mögliche Gefahren für das Leben und die Gesundheit von Beschäftigten, Dritten oder für den Betrieb verhütet oder beseitigt.
 

Sie können besondere Betriebsereignisse online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde anzeigen.

Besondere Betriebsereignisse online über die Plattform „BergPass“ anzeigen:

  • Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
    • Für die Anmeldung benötigen Sie eine bundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
  • Rufen Sie das Formular auf und füllen Sie es vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie das Formular ab.

Besondere Betriebsereignisse direkt bei der zuständigen Bergbehörde anzeigen:

  • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Unterlagen ab.
  • Reichen Sie die Anzeige und alle Unterlagen bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.

Weitere Verfahrensschritte:

Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen oder weitere Anordnungen erforderlich sein, wird sich die Bergbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.

Sie sind mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig und es kommt zu einem Ereignis, das eine potenzielle Gefahr für Gesundheit, Leben oder den Betrieb sein kann.

 

Für die beantragte Verwaltungsleistung fallen Gebühren an. Die Gebühren bestimmen sich nach der Art der Leistung. Die Höhe ergibt sich aus der aktuell gültigen Verwaltungskostenordnung .

Sie müssen die Anzeige unverzüglich einreichen.

§ 74 Abs. 3 BBergG

Abhängig von der Art der Entscheidung ist gegebenenfalls der Widerspruch oder Klage zulässig. Welcher Rechtsbehelf zur erhoben ist, entnehmen Sie bitte der Entscheidung, gegen die Sie vorgehen wollen.

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

25.06.2026

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Abteilung 8 - Geologie, Bergbau
Göschwitzer Str. 41
07745 Jena

Telefon

0361 57394-2000

Fax

0361 57394-2222

E-Mail

poststelle@tlubn.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein