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Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten erhalten

Wenn Sie an öffentlichen Straßen Plakate anbringen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie an öffentlichen Straßen Plakate anbringen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen von den Vorschriften über die Straßenbenutzung. 

Eine Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis für das Anbringen von Plakten außerhalb von Ortschaften kann bei der Straßenbaubehörde des jeweiligen Straßenbaulastträgers beantragt werden, 

innerhalb einer Ortschaft bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt oder Gemeinde.

  • Beantragen Sie für die Antragstellung online einen Termin in Ihrer örtlich zuständigen Behörde, wie der Straßenverkehrsbehörde, Ordnungsamt oder dem Bürgeramt.
  • Erkundigen Sie sich, welche Antragsformulare oder Online-Portale in der Behörde für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen und welche Unterlagen vorzulegen oder hochzuladen sind. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.
  • Legen Sie den ausgefüllten Antrag und die Unterlagen zum Termin vor Ort vor oder laden Sie diese im Online-Portal hoch.
  • Ihr Antrag und Ihre Unterlagen werden von der Behörde geprüft.
  • Bei Erfüllung aller Voraussetzungen erhalten Sie die Ausnahmegenehmigung.  

Außerhalb von Ortschaften an die Straßenbaubehörden des jeweiligen Straßenbaulastträgers.

Innerhalb von Ortschaften an die Straßenverkehrsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Die ggf. erforderliche Sondernutzungserlaubnis wird vom zuständigen Straßenbaulastträger erteilt.

Hierzu wenden Sie sich zunächst an die Stadt bzw. Gemeinde, in der die Leistung erbracht werden soll.

Einige Behörden stellen Antragsvordrucke online zur Verfügung.

  • Nennen Sie die Anzahl der Plakate und den konkreten Standort. 
  • Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Beginn zum Beispiel einer Veranstaltung, von Wahlen oder Festen.

  • Antrag auf Ausnahmegenehmigung
  • Erkundigen Sie sich, welche weiteren Unterlagen Sie vorlegen oder in einem Online-Portal hochladen müssen. Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde.

Widerspruch

Einige Behörden stellen Antragsvordrucke online zur Verfügung.

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

01.10.2026

Zuständige Stellen

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Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4730 Straßenservice
Ernst-Toller-Str. 15
07545 Gera

m Fachgebiet Straßenservice werden Sondernutzungsgenehmigungen für beabsichtigte Straßenbenutzungen z.B. für Freiflächengastronomie, Veranstaltungen, private Baumaßnahmen oder Warenpräsentation sowie zur Straßenbenutzung für kurzzeitige Veranstaltungswerbung (Plakate, Planen, Überspannungen) oder Dauerwerbung (Großwerbetafeln, Litfaß-Säulen, Rahmensysteme an öffentlichen Beleuchtungsmasten/Lichtmastwerbung), Werbung zu Wahlen und Volksbegehren erteilt.

Es werden Anfragen zur Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung, zu Inhalt und Umfang der Reinigungspflichten von Grundstückseigentümern (Räum- und Streupflicht auf Gehwegen im Winter; Anliegerreinigung), zu Straßenreinigungsgebührenbescheiden und Widersprüchen beantwortet, Mitteilungen zur Änderung von Grundstückseigentümern oder Grundstücksdaten sowie Hinweise zu Reinigungsdefiziten im Anliegerbereich entgegen genommen.

Ebenso werden Auskünfte zu Standorten und Entleerungshäufigkeiten von Papierkörben im öffentlichen Straßenraum sowie an Haltestellen der Geraer Verkehrsbetrieb GmbH erteilt.

Telefon

0365 838-4730

Fax

0365 838-4705

E-Mail

tiefbau.verkehr@gera.de

WWW

Straßenservice

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja