Standplatzgenehmigung
Wenn Sie einen Stand auf einem Markt betreiben möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen.
Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
An das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt.
Bei Angestellten ist eine Angestellten-Reisegewerbekarte erforderlich.
Marktsatzung der Gemeinde
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt GeraFür förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2480 Sicherheit und Ordnung/Gewerbe Die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde bestimmen sich im wesentlichen aus der Gewerbeordnung. Dazu zählen in erster Linie die Gewerbean-, -ab- und -unmeldungen sowie die Auskünfte aus dem Gewerberegister. |
---|---|
Telefon | |
Fax | 0365 838-2495 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSchenkendorfstraße StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |
Ansprechpartner/innen
Downloads
Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes gemäß der Marktsatzung (Land Thüringen)
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
Merkblatt für Veranstalter wegen der Festsetzung nach Titel IV der GewO
Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt