Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für:
- die Nachlassabwicklung
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat.
Einen Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde können stellen:
- der letzte Ehegatte
- der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
- andere Personen, sofern sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes)
Antragsbefugt sind Personen über 16 Jahren.
Für die Beantragung einer Sterbeurkunde benötigen Sie in der Regel:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich gegebenenfalls elektronisch authentifizieren)
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
- für andere Personen einen Nachweis Ihres rechtlichen Interesses
Eine Sterbeurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.
keine
Möchten Sie gegen eine ablehnende Entscheidung des Standesamts vorgehen, besteht die Möglichkeit eines Antrags beim Amtsgericht zur Anweisung des Standesamts.
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung
28.05.2026
Online beantragen
Zuständige Stellen
| Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2540 Standesamt |
|---|---|
| Telefon | |
| Fax | 0365 838-2545 |
| WWW | |
| Öffnungszeiten | Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 13:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:30 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. |
| Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHaltestelle Heinrichstraße |
| Parkplatz | ParkplatzParkhaus in den Gera Arcaden Gebühren: Ja |
| Aufzug | Ja |
| Rollstuhlgerecht | Ja |
Downloads
Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)