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Steueridentifikationsnummer erhalten

Sie erhalten als Bürgerin oder Bürger in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer. Sie können diese bei Verlust online neu anfordern.

Leistungsbeschreibung

Die Steueridentifikationsnummer dient der Identifikation des Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren. Durch sie können Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr immer eindeutig dem jeweiligen Steuerpflichtigen zugeordnet werden.

Die Steueridentifikationsnummer ist eine "nichtsprechende Nummer". Das heißt, dass sich aus ihr selbst weder personenbezogene Daten noch das zuständige Finanzamt ablesen lassen.

Jedes neugeborene Kind sowie alle neuen Bürgerinnen und Bürger bekommen bei der ersten Anmeldung in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.

Ihre Steueridentifikationsnummer finden Sie in der Regel auch

  • im Einkommensteuerbescheid oder
  • auf der Lohnsteuerbescheinigung.

Sie können Ihre Steueridentifikationsnummer über das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) anfordern, wenn

  • Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer erstmaligen Anmeldung in Deutschland
  • Sie für Ihr neugeborenes Kind innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt

noch kein Schreiben mit der Steueridentifikationsnummer erhalten haben.

Eine telefonische Mitteilung oder eine Mitteilung per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Die Steueridentifikationsnummer erhalten Sie automatisch per Post an Ihre Meldeanschrift.

  • Sie erhalten als steuerpflichtige Person in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer.
  • Kinder erhalten die Steueridentifikationsnummer nach der Geburt.
  • Sollten Sie Ihre Steueridentifikationsnummer nicht finden, können Sie online über das Eingabeformular auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) die Steueridentifikationsnummer erneut anfordern.
    • Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Abschnitte.
    • Sie können das Formular auch mithilfe der Virtuellen Online Auskunft (ViOlA), einem Chatbot, ausfüllen.
  • Füllen Sie das Eingabeformular vollständig aus und schicken Sie es über das Feld "senden" ab.
  • Sie erhalten die Steueridentifikationsnummer per Post an Ihre aktuelle Meldeanschrift.

Alle steuerpflichtigen Personen in Deutschland bekommen eine Steueridentifikationsnummer.

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Es fallen keine Kosten an.

Es gibt keine Frist.

Sollte im Ausnahmefall auch nach 3 Monaten kein Versand erfolgt sein, ist zusätzlich eine schriftliche Beantragung beim Bundeszentralamt für Steuern unter der Angabe der erforderlichen Daten ratsam.

Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei Verwendung des Eingabeformulars

Bearbeitungsdauer: 4 Wochen

Bearbeitungsdauer bei erstmaliger Wohnsitzanmeldung in Deutschland nach der Geburt

Bearbeitungsdauer: 4 - 8 Wochen

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal


Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

30.07.2025

Zuständige Stellen

Stelle

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 406-0

Fax

+49 228 406-2661

E-Mail

poststelle@bzst.bund.de

WWW

Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 16:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein