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Tierwohl - Förderungen beantragen

Der Zweck der Tierwohlförderung ist die Unterstützung der Tierhalter bei der Einführung oder Beibehaltung besonders tiergerechter Haltungsverfahren.

Leistungsbeschreibung

Die Thüringer Tierwohlförderrichtlinie ist das Thüringer Programm zur Unterstützung der Tierhalter bei der freiwilligen Einführung oder Beibehaltung besonders tiergerechter Haltungsverfahren. 

Die Anpassung von Produktionsstrukturen an weiter steigende Anforderungen im Hinblick auf das Tierwohl, in Verbindung mit einer nachhaltigen Agrarproduktion in der Nutztierhaltung, ist mit erheblichen Mehrkosten verbunden.

Mit dieser Zuwendung sollen verfahrensbedingte laufende Mehrkosten im Rahmen der Bewirtschaftung bei bestimmten Haltungsverfahren, zumindest anteilmäßig, ausgeglichen werden. Voraussetzung sind tiergerechte Haltungsverfahren, welche über die gesetzlich vorgeschriebenen Standards des Tierwohls hinausgehen und im Förderkatalog dieser Richtlinie gemäß Ziffer 2 enthalten sind

Die Maßnahmen sind im Einzelnen:

Maßnahmegruppe Rinder

       Maßnahme R 1: Sommerweidehaltung Rinder

                                  R 11      Förderstufe 1/ Weidegang 4 Monate

                                  R 12      Förderstufe 2/ Weidegang 5 Monate

Maßnahmegruppe Schweine

       Maßnahme S 1:              Einstreuhaltung Schweine (alle Produktionsstufen)

Maßnahme S 2:              Tierwohl Sauenhaltung

                                  S 21 D   Förderstufe 1/ Deckbereich

                                  S 21 A   Förderstufe 1/ Abferkelbereich

                                  S 21 W Förderstufe 1/ Wartebereich

                                  S 22 D   Förderstufe 2 / Deckbereich

                                  S 22 A   Förderstufe 2/ Abferkelbereich

                                  S 22 W Förderstufe 2/ Wartebereich

                                  S 23 D   Förderstufe 3 / Deckbereich

                                  S 23 A   Förderstufe 3/ Abferkelbereich

                                  S 23 W Förderstufe 3/ Wartebereich

       Maßnahme S 3:              Tierwohl Ferkelaufzucht und Mast

                                  S 31      Förderstufe 1

                                  S 32      Förderstufe 2

                                  S 33      Förderstufe 3

       Maßnahme S 4:              Raufutter (alle Produktionsstufen)

Maßnahmegruppe Genetische Ressourcen

       Maßnahme G:                Vom Aussterben bedrohte einheimische Nutztierrassen

Höhe der beantragten Förderung

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren jährlichen Zuschusses gewährt. Die Höhe der Zuwendung richtet sich grundsätzlich am Verpflichtungsumfang in Großvieheinheiten (GVE) beziehungsweise Tierplätzen aus. Sie wird anhand der Anzahl der Tiere beziehungsweise Tierplätze berechnet, die im Verpflichtungszeitraum nachweislich entsprechend der Zuwendungsvoraussetzungen gehalten werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Thüringer Tierwohlförderrichtlinie. Diese wird nach Genehmigung des GAP-Strategieplans zur Verfügung gestellt.

Zuständig für die Thüringer Tierwohlförderrichtlinie sind die Agrarförderzentren (Zweigstellen) des Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.

Formgebundener Antrag, der voraussichtlich ab Herbst 2022 online über das Portal PORTIA einzureichen ist.

Als allgemeine Voraussetzung hat sich der Zuwendungsempfänger im Antrag zu verpflichten, den Betrieb aktiv selbst zu bewirtschaften und die einzubeziehenden Tiere und Flächen gemäß den im Förderkatalog (Anlage 2) festgelegten Zuwendungsvoraussetzungen zu halten bzw. bewirtschaften. Eine Eigenbewirtschaftung liegt auch im Falle von Pensionsviehhaltung vor.

Die speziellen Zuwendungsvoraussetzungen werden im Förderkatalog (Anlage 2) unter der jeweiligen Maßnahme beschrieben. Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, während des fünfjährigen Verpflichtungszeitraumes die einschlägigen obligatorischen Grundanforderungen gemäß Titel VI Kapitel I und des Anhangs II der VO (EU) Nr. 1306/2013 (Cross-Compliance) und die sonstigen einschlägigen Anforderungen des nationalen Rechts im gesamten Betrieb umzusetzen, die gemäß Anlage 6 mit den Zuwendungsvoraussetzungen der jeweiligen Maßnahme in direktem Zusammenhang stehen.

Die Antragstellung und somit die Einreichung des Antrags auf Bewilligung für die Thüringer Tierwohlförderrichtlinie erfolgt voraussichtlich ab Herbst 2022 online im Portal PORTIA. Papierdokumente können nicht eingereicht werden.

Weitere Nachweise sind digital als PDF einzureichen.

Für Rinder: Den aktuellen Auszug aus der HIT mit Kennzeichnung der an der Förderung teilnehmenden Rinder zur Plausibilisierung der Angaben zu den beantragten Tieren und GVE unter Punkt 3. Mutterkühe sind von der Förderung ausgeschlossen.

Für Schweine: Übersicht über die genutzten Kapazitäten im Betrieb (= Anlage 1 aus Merkblatt) ergänzt durch QS-Betriebsübersicht/Stammdatenblatt mit Betriebsskizze und Kennzeichnung der zu fördernden Einheiten zur Plausibilisierung der Angaben zu den beantragten Tierplätzen.

Es fallen keine Gebühren an.

Anträge auf Bewilligung sind voraussichtlich im Oktober des Vorjahres zu stellen, in dem der Verpflichtungszeitraum beginnt.

Der Auszahlungsantrag ist für das laufende Verpflichtungsjahr jeweils bis zum 15. Mai (Ausschlusstermin) bei der Bewilligungsbehörde zu stellen.

Der Antrag für die Thüringer Tierwohlförderrichtlinie ist im Jahr vor dem fünfjährigen Verpflichtungszeitraum zu stellen.

Die Einreichung des Antrages ist nur in digitaler Form vorgesehen und ist mithilfe der zur Verfügung gestellten Antrags-Software voraussichtlich ab Herbst 2022 im Antragsportal PORTIA online einzureichen. 

Der Auszahlungsantrag ist für das laufende Verpflichtungsjahr jeweils bis zum 15. Mai (Ausschlusstermin) bei der Bewilligungsbehörde zu stellen. Der Auszahlungsantrag ist im Zusammenhang mit dem Sammelantrag voraussichtlich ab Mai 2023 im Antragsportal PORTIA digital einzureichen.

Die Zuwendung wird nach Ablauf des jeweiligen Verpflichtungszeitraumes bis spätestens zum 30. Juni des darauffolgenden Kalenderjahres jährlich ausgezahlt.

Das Thüringer Tierwohl ist in vielen Rechtsquellen im EU-, Bundes- und Landesrecht geregelt und den Antragsdokumenten zu entnehmen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Agrarförderzentren beziehungsweise die Zweigstellen des Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

28.07.2022

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 55 - Agrarförderzentrum Ostthüringen - Zweigstelle Großenstein
Am Bahnhof 1a
07580 Großenstein

Telefon

+49 361 574187-001

Fax

+49 361 574187-088

E-Mail

post.gro@tlllr.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

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Rollstuhlgerecht

Nein

Schopperstraße 65 07937 Zeulenroda-Triebes


Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 55 - Agrarförderzentrum Ostthüringen - Zweigstelle Zeulenroda
Schopperstraße 65
07937 Zeulenroda-Triebes

Telefon

+49 361 573921-101

Fax

+49 361 573921-299

E-Mail

post.zr@tlllr.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 55 - Agrarförderzentrum Ostthüringen - Zweigstelle Zeulenroda

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

07931 Zeulenroda-Triebes


Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 55 - Agrarförderzentrum Ostthüringen - Zweigstelle Zeulenroda

07931 Zeulenroda-Triebes

Telefon

+49 361 573921-101

Fax

+49 361 573921-299

E-Mail

post.zr@tlllr.thueringen.de

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Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 55 - Agrarförderzentrum Ostthüringen - Zweigstelle Zeulenroda

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 52 - Flächen- und tierbezogene Zahlungen
Uhlandstraße 3
99610 Sömmerda

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Fax

0361 574013-099

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