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Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen

Die Leistungen in der Vollzeitpflege umfassen auch die Erstattung nachgewiesener angemessener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.

Leistungsbeschreibung

Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.

Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst. 

Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.

Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege nach §§ 27, 33 SGB VIII.

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen

24.05.2023

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3450 Kontraktmanagement
Gagarinstraße 99/101
07545 Gera

Telefon

0365 838-3450

Fax

0365 838-3405

E-Mail

kontraktmanagement@gera.de

WWW

Kontraktmanagement

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Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
 

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ParkplatzParken vor dem Dienstgebäude möglich

Gebühren: Nein

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein