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Unerlaubtes Glücksspiel anzeigen

Wenn Sie Hinweise zu einem Angebot oder einer Veranstaltung unerlaubten Glücksspiels haben, können Sie diese anonym übermitteln.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Das Angebot von Internet-Glücksspiel in Deutschland bedarf einer offiziellen Erlaubnis beziehungsweise einer Lizenz. Die Veranstaltung eines unerlaubten Glücksspiels ist eine Straftat. Wenn Sie davon Kenntnis erlangen, dass ein Spieleanbieter ohne eine solche Erlaubnis Glücksspielangebote im Internet veröffentlicht und durchführt, können Sie Ihren Hinweis mithilfe des Hinweisgebers an die zuständige Behörde übermitteln.

Jede Person kann Hinweisgeber sein und dabei auf Wunsch vollständig anonym bleiben.

Relevanz haben Hinweise zu unerlaubtem Glücksspiel zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.

Bitte wenden Sie sich an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.

Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.

Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängigen Dateiformaten möglich)

Es fallen keine Kosten an.

Es gibt keine Frist.

Keine

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

22.05.2025

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in Halle (Saale), Sachsen-Anhalt