Verkehrswert nach BauGB Feststellung / Grundstückswert Ermittlung
Wenn Sie den Verkehrswert (Marktwert) Ihres Grundstücks, Ihrer Immobilie z. B. für Kaufverhandlungen, Familienrechtsangelegenheiten oder Erbauseinandersetzungen benötigen, können Sie ein Verkehrswertgutachten beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre (§ 194 Baugesetzbuch).
Unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften werden auf Antrag durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken und über den Verkehrswert von Rechten an Grundstücken erstattet.
Verkehrswertgutachten werden u. a. auch durch speziell ausgebildete öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige erstellt.
Weitere Informationen finden Sie auch unter dem nachstehenden Link.
Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an die Geschäftsstelle des örtlich zuständigen Gutachterausschusses für Grundstückswerte. Im Zuge der Bearbeitung werden von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses relevante Unterlagen von anderen Behörden sowie vom Antragsteller angefordert. Diese dienen der Ermittlung der rechtlichen Gegebenheiten und der tatsächlichen Eigenschaften des Bewertungsgegenstandes.
Sobald alle notwendigen Unterlagen vorliegen, vereinbart die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses mit dem Antragssteller/Eigentümer einen Termin zur Besichtigung des Bewertungsobjektes. Dieser Termin dient der Vorbereitung der Wertermittlung, insbesondere werden Daten für die Grundstücks- und Gebäudebeschreibung sowie Gebäudemaße erhoben.
Im Anschluss daran wird in einer Sitzung des Gutachterausschusses der Verkehrswert des besichtigten Bewertungsobjekts ermittelt und beschlossen. Im Nachgang wird das Gutachten in der Geschäftsstelle ausgearbeitet und mit der Kostenentscheidung dem Antragsteller/Eigentümer übermittelt.
Im Freistaat Thüringen gibt es 9 Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (siehe auch nachfolgender Link), die dem Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) zugeordnet sind. Bitte wenden Sie sich an den räumlich zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte, siehe Angabe unter "Zuständige Stelle".
Sie erhalten auf Antrag ein Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken, wenn Sie
- Grundstückseigentümer,
- Grundstückseigentümern gleichstehende Berechtigte,
- Inhaber anderer Rechte am Grundstück oder
- Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist,
sind.
Weiterhin erstatten die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Verkehrswertgutachten, wenn
- die für den Vollzug des Baugesetzbuches zuständigen Behörden,
- die für die Feststellung des Werts eines Grundstücks oder der Entschädigung für ein Grundstück zuständigen Behörden oder
- Gerichte und Justizbehörden
es beantragen.
Zum Nachweis der Antragsberechtigung legen Sie bitte entsprechende Unterlagen vor (z. B. Personalausweis und Grundbuchauszug des zu begutachtenden Grundstücks). Weitere Unterlagen über das Wertermittlungsobjekt (z. B. Baupläne von Gebäuden) können für die Wertermittlung von Bedeutung sein. Sofern Sie über derartige Unterlagen verfügen, reichen Sie diese bitte ein.
Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erhalten Sie weitere Informationen über Art und Umfang der erforderlichen Unterlagen.
Gebühren werden gemäß der Thüringer Verwaltungskostenordnung für die Gutachterausschüsse (ThürVwKostOGA) erhoben.
Die Gebühren eines Gutachtens über unbebaute/bebaute Grundstücke setzen sich aus einer Grundgebühr und einer vom ermittelten Verkehrswert abhängigen Gebühr, zuzüglich der Umsatzsteuer und eventueller Auslagen zusammen.
- Gutachten über unbebaute Grundstücke nach § 193 Abs. 1 des BauGB
- 75 v. H. der Gebühr nach der Gebührenstaffel der Anlage 2 der ThürVwKostOGA
- Gutachten über bebaute Grundstücke nach § 193 BauGB
- Gebühr nach der Gebührenstaffel der Anlage 2 der ThürVwKostOGA
Anlage 2:
Verkehrswert in Euro Grundbetrag in Euro Anteil vom Verkehrswert
bis 250.000 1.100 0,58 Prozent
bis 500.000 1.850 0,28 Prozent
bis 1.000.000 2.250 0,20 Prozent
bis 2.500.000 2.950 0,13 Prozent
über 2.500.000 4.700 0,06 Prozent
Es sind keine Fristen zu beachten.
Die Bearbeitungsdauer hängt u. a. vom Wertermittlungsobjekt und vom Antragsvolumen in den Geschäftsstellen ab. Von der Antragstellung bis zum Versand des Gutachtens vergehen in der Regel mehrere Wochen. Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses nach.
Die Thüringer Gutachterausschussverordnung (ThürGAVO), die dazugehörige Kostenordnung (ThürVwKostOGA), das Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) und andere relevante Gesetze des Freistaates Thüringen, sowie bundesrechtliche Vorgaben (z. B. BauGB).
Links
- Link zur Internet-Seite des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - "Übersicht Rechts- & Verwaltungsvorschriften“
- §§ 192 ff Baugesetzbuch (BGB)
- Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
- Thüringer Verwaltungskostenordnung für die Gutachterausschüsse (ThürVwKostOGA)
- § 6 Thüringer Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte nach dem Baugesetzbuch (Thüringer Gutachterausschussverordnung -ThürGAVO-)
- Anwendungserlass zur Thüringer Verwaltungskostenordnung für die Gutachterausschüsse (Anwendungserlass zur ThürVwKostOGA)
- § 43 Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG)
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich nein
Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts Anderes bestimmt oder vereinbart ist.
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)
TLBG - R 26
10.02.2026
Zuständige Stellen
| Stelle | Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in der Zweigstelle Zeulenroda-Triebes |
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| Telefon | |
| Fax | 0361 574166-299 |
| WWW | |
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| Öffnungszeiten | Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung |
| Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleZeulenroda Reimannschule, Zeulenroda-Triebes BusLinie 24, 30, 35, 36, 45 |
| Parkplatz | ParkplatzBesucherparkplatz Parkplätze: 4 Gebühren: Nein ParkplatzÖffentliche Parkflächen in der Heinrich-Heine-Straße Gebühren: Nein |
| Aufzug | Ja |
| Rollstuhlgerecht | Ja |