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Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl in Thüringen einsehen

Sie möchten das Wählerverzeichnis einsehen? Hier erfahren Sie, was ein Wählerverzeichnis ist, welche Daten enthalten sind und wie Sie Einsicht nehmen können.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Das Wählerverzeichnis ist ein amtliches Verzeichnis der wahlberechtigten Personen einer Gemeinde. Es wird zur Vorbereitung von Kommunalwahlen geführt und bildet die Grundlage für die Stimmabgabe.

Im Wählerverzeichnis sind alle Personen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Es enthält personenbezogene Daten, die erforderlich sind, um das Wahlrecht korrekt auszuüben und die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl sicherzustellen.

Sie können das Wählerverzeichnis einsehen. Mit der Einsicht können Sie prüfen, ob Ihre eigenen Daten richtig und vollständig eingetragen sind.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Angaben zu anderen wahlberechtigten Personen überprüft werden, etwa wenn konkrete Anhaltspunkte für Fehler vorliegen.

Sie können das Wählerverzeichnis bei Ihrer Gemeinde einsehen.

Das Wählerverzeichnis kann in Papierform oder elektronisch geführt werden. Wenn es elektronisch geführt wird, können Sie es über ein Datensichtgerät einsehen. Dabei wird der Schutz personenbezogener Daten gewahrt.

Das Wählerverzeichnis darf nur für Zwecke der Wahl verwendet werden. Eine Nutzung oder Weitergabe der Daten zu anderen Zwecken ist nicht erlaubt.

  • Sie wenden sich an die zuständige Gemeindeverwaltung.
  • Sie nehmen Einsicht in das Wählerverzeichnis vor Ort oder vor Ort über ein Datensichtgerät.
  • Sie prüfen die eingetragenen Daten.
  • Bei Bedarf weisen Sie auf Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten hin.

Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Gemeindeverwaltung.

  • Sie sind wahlberechtigt für die jeweilige Kommunalwahl und möchten die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
  • Sie sind wahlberechtigt für die jeweilige Kommunalwahl und machen Tatsachen glaubhaft, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen ergeben kann.

Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass (für Unionsbürger)

Gebühr: gebührenfrei

  • Das Wählerverzeichnis wird spätestens 42 Tage vor der Wahl anhand der Daten aus dem Melderegister erstellt. Zu diesem Zeitpunkt muss feststehen, dass Sie wahlberechtigt sind. 
  • Vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl kann in  das Wählerverzeichnis in der Gemeinde Einsicht genommen werden. In dieser Zeit können Sie prüfen, ob Sie korrekt eingetragen sind.
  • Wenn Ihre Daten fehlen oder falsch sind, können Sie in dieser Zeit Einwendungen bei der Gemeinde erheben.
  • Die Gemeinde hat Ihnen das Ergebnis der Entscheidung über Ihre Einwendungen spätestens 10 Tage vor der Wahl schriftlich mitzuteilen. Sollten Ihre Einwendungen befürwortet werden, wird Ihnen nach Berichtigung des Wählerverzeichnisses die Wahlbenachrichtigung zugehen.
  • Die Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahl bekommen Sie typischerweise automatisch bereits einige Wochen vor der Wahl, (spätestens am 21. Tag vor der Wahl). Entscheidend hierfür ist die Eintragung im vorgenannten Wählerverzeichnis.

  • Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
  • Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis

Die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis dient ausschließlich der Überprüfung des Wahlrechts.

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

05.06.2026