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Waffen ohne Erlaubnis transportieren beziehungsweise führen

-    In gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen benötigen Sie keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

  • In gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen benötigen Sie keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen. 
  • Sie müssen keinen Antrag bei der Waffenbehörde stellen.
     

Da kein Antrag gestellt werden muss, gibt es hier keinen Verfahrensablauf.

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Waffenbehörde.

Sie brauchen keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen, wenn diese unter den Voraussetzungen des § 12 Absatz 3 Waffengesetzes erfolgen.

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie verfahren müssen, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Waffenbehörde in dem Kreisgebiet, in dem Sie wohnen.

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

09.01.2026