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Wechsel des Haltungsorts gefährlicher Tiere mitteilen
Bei einem Umzug müssen Sie die Haltung eines gefährlichen Tieres innerhalb einer Woche bei der neuen Wohnortgemeinde mitteilen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Sie sind verpflichtet, die Haltung eines gefährlichen Tieres innerhalb einer Woche der zuständigen Behörde Ihres neuen Wohnorts zu melden. Diese Meldung hilft dabei, mögliche Gefahren zu verhindern und ermöglicht es den Behörden, die Tierhaltung zu überwachen.
- Sie müssen innerhalb einer Woche nach Ihrem Umzug die Haltung Ihres gefährlichen Tieres bei der Gemeinde Ihres neuen Wohnorts mitteilen.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und kann bei Bedarf weitere Informationen von Ihnen anfordern.
- Sie erhalten eine Rückmeldung von der Behörde, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.
- Falls zusätzliche Unterlagen benötigt werden, reichen Sie diese bitte umgehend ein.
- Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich direkt an die zuständige Behörde Ihres neuen Wohnorts.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt oder Gemeinde.
- Angaben zum Tier (Art, Gefährlichkeitskategorie, gegebenenfalls Anzahl)
- Neue Adresse des Halters
- Gebenenfalls Kopie der bisherigen Erlaubnis
- Nachweis der elektronischen Kennzeichnung bei gefährlichen Hunden
Nach Wohnortwechsel
Antragsfrist: 1 - 1 TAG
- Die Unterlassung oder verspätete Meldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
- Auch bei Halterwechsel ist eine Anzeige notwendig.
- Die Meldepflicht gilt unabhängig von der Erlaubniserteilung.
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landeswicklung
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landeswicklung
27.11.2025