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Zulassung zur Umschulungsprüfung beantragen

Sie schließen Ihre Umschulung mit der Umschulungsprüfung ab. Sie weisen mit bestandener Umschulungsprüfung Ihre berufliche Handlungsfähigkeit in einem bestimmten Beruf nach.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Umschulungen dienen der beruflichen Neuorientierung, in der Regel, weil Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Es gibt Gruppenumschulungsmaßnahmen beim Umschulungsträger (hier Bildungsträger) oder Einzelumschulungsmaßnahmen bei einem Betrieb.

Jede Umschulung findet auf Grundlage eines anerkannten Ausbildungsberufs statt und wird, genau wie die Berufsausbildung, mit einer Abschlussprüfung, der 
Umschulungsprüfung, beendet. Umschulungsprüfungen bestehen aus einem schriftlichen Prüfungsteil und einem praktischen bzw. mündlichen Prüfungsteil. Beide Prüfungsteile finden in der Regel an unterschiedlichen Tagen statt. Der schriftliche Prüfungsteil findet bundesweit an einem festgelegten Tag zur gleichen Uhrzeit statt.

Eine Umschulungsprüfung wird regional von den für die Ausbildung in Ihrem Beruf zuständigen Stellen (z.B. Industrie- und Handelskammer) für alle Umschüler zum Ende der Umschulungsdauer durchgeführt. Bevor Sie an der Umschulungsprüfung teilnehmen können, müssen Sie die Umschulung absolviert haben. Diese dauert zwei Drittel der üblichen Ausbildungsdauer im jeweiligen Beruf.

Die zuständige Stelle startet – postalisch oder elektronisch – den Anmeldeprozess zur Umschulungsprüfung. Sie meldet sich entweder bei Ihrem Unternehmen oder Bildungsträger, der Sie anmeldet und Sie informiert. Die Durchführung der Umschulungsprüfung organisiert auch die zuständige Stelle. Der Prüfungsausschuss, der die Prüfung abnimmt, besteht aus einem Arbeitgebervertreter, Arbeitnehmervertreter und Lehrervertreter. Er nimmt Ihre Prüfungsleistung ab und bewertet diese. 

Das Umschulungsverhältnis endet mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Wenn Sie die Umschulungsprüfung nicht bestehen, haben Sie die Möglichkeit die Prüfung zweimal zu wiederholen. Die fällig werdenden Prüfungsgebühren bezahlt der Ausbildungsbetrieb oder Bildungsträger, mit dem Sie einen 
Umschulungsvertrag geschlossen haben. 
 

  • Ihre Teilnahme an einer Umschulungsprüfung müssen Sie langfristig planen und gut vorbereiten. Die Anmeldung zur Umschulungsprüfung wird in der Regel vom Bildungsträger oder vom Unternehmen vorgenommen.
  • Nach Ihrer Prüfungsanmeldung werden die Zulassungsvoraussetzungen geprüft.
  • Bei Zulassung zur Umschulungsprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen (schriftlicher und praktischer bzw. mündlicher Prüfungsteil).
  • Am Prüfort müssen Sie sich mit einem Identitätsnachweis und der Prüfungsanmeldung ausweisen.
  • Die vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Prüfung können Sie in der Regel auf der Homepage der zuständigen Stelle einsehen, bevor Sie die mündliche/praktische Prüfung ablegen. 
  • Wenn Sie an allen Prüfungsteilen teilgenommen haben, erhalten Sie einen Bescheid darüber, ob Sie bestanden haben.
  • Nachdem Ihr Gesamtergebnis durch den Prüfungsausschuss festgestellt wurde, wird dieses an die zuständige Stelle übermittelt. Ihr Prüfungszeugnis wird Ihnen zugesandt.

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Beruf zuständige Kammer.

  • Sie haben die nötige Umschulungsdauer erbracht.
  • Sie haben gegebenenfalls an der vorgeschriebenen Abschlussprüfung Teil 1 teilgenommen.

Umschulungsvertrag (bereits vor Umschulungsbeginn eingereicht)

Umschulungsprüfungen sind kostenpflichtig. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle. Die Kosten übernimmt in der Regel die Stelle, die auch Ihre Umschulung finanziert.

Der Anmeldeschluss zur Umschulungsprüfung liegt circa vier bis fünf Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.
 

Umschulungsprüfung inklusive Anmeldung, Zulassung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Ausstellung/Versand des Prüfungszeugnisses

Bearbeitungsdauer: 6 Monate

Widerspruch gegen zuständige Stelle. 
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem „Nichtzulassungsbescheid” und dem „Nichtbestehensbescheid“ entnehmen.

  • Formular: „Anmeldung zur Umschulungsprüfung” notwendig; 
  • Ggf. Antrag für „Betrieblichen Auftrag”, „Report”, 
  • „Projektarbeit” und „Fachaufgabe” notwendig
  • Ggf. Formular: „Antrag auf Nachteilsausgleich” erforderlich
  • Onlineverfahren möglich: teilweise
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen zur Anmeldung nicht erforderlich

Mit dem erfolgreichen Ablegen der Umschulungsprüfung erreichen Sie einen Bildungsabschluss auf der Niveaustufe 4 im Deutschen Qualifikationsrahmen.