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Zulassungsvoraussetzungen für die Fortbildungsprüfung nach BBiG prüfen lassen

Nach einer beruflichen Erstqualifikation können Sie durch die Teilnahme an Fortbildungsprüfungen weitere bundesweit anerkannte und höherqualifizierende Abschlüsse der beruflichen Bildung erwerben.

Leistungsbeschreibung

Mit einer Fortbildungsprüfung können Sie beispielsweise einen Abschluss als Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt, Bilanzbuchhalter, Bachelor Professional oder Master Professional erwerben.

Um an einer Fortbildungsprüfung teilnehmen zu können, müssen Sie bereits über eine berufliche Erstqualifikation verfügen. Dies ist beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung. Abhängig vom angestrebten Abschluss müssen Sie ggf. weitere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und beispielsweise über Berufserfahrung verfügen. Die für Ihren angestrebten Abschluss zuständige Stelle berät Sie gerne zu den jeweiligen Voraussetzungen.

Sie sollten sich gut inhaltlich auf die jeweilige Fortbildungsprüfung vorbereiten. Hierfür gibt es beispielsweise Lehrgänge verschiedener Anbieter und Materialien zum Selbststudium. Die Teilnahme an solchen Lehrgängen ist jedoch keine rechtliche Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.

Je nach Beruf und Bundesland sind unterschiedliche Stellen für die Abnahme der Prüfung zuständig. Üblicherweise sind dies die Industrie- und Handelskammern, berufsständische Kammern oder andere für die Berufsausbildung zuständige Stellen. Die für Sie regional zuständige Stelle informiert Sie über Prüfungsmöglichkeiten in Ihrer Region. 

Die Fortbildungsprüfung wird durch einen ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss abgenommen und bewertet. Fortbildungsprüfungen bestehen aus mehreren Prüfungsleistungen, die Sie an verschiedenen Prüfungsterminen als schriftliche und als mündliche Prüfungsleistungen ablegen müssen.

Bevor Sie sich entschließen, eine Fortbildungsprüfung abzulegen, sollten Sie von der zuständigen Stelle die Prüfungszulassungsvoraussetzungen prüfen lassen und ggf. vorbereitende Bildungsangebote in Anspruch nehmen.

Um zugelassen zu werden, stellen Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung.

  • Nach erfolgreicher Zulassung zur Fortbildungsprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen (schriftlicher und mündlicher). Schriftliche und mündliche Prüfungen finden üblicherweise an unterschiedlichen Tagen statt.
  • Am Prüfungsort müssen Sie sich mit einem Identitätsnachweis und der Prüfungsanmeldung als berechtigt Teilnehmender ausweisen.
  • Die vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsleistung erfahren Sie in der Regel vor dem Ablegen Ihrer letzten mündlichen Prüfungsleistung. 
  • Unmittelbar nach Feststellung des Gesamtergebnisses der Prüfung werden Sie direkt informiert, ob Sie die Fortbildungsprüfung bestanden haben.
  • Danach wird Ihr Gesamtergebnis an die zuständige Stelle übermittelt.
  • Anschließend wird Ihr Prüfungszeugnis erstellt und an Sie versandt.
  • Bei nicht bestandener Prüfung erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen schriftlichen Bescheid

  • Die Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich jeweils nach dem gewünschten Fortbildungsabschluss und sind in der jeweiligen Verordnung aufgeführt
  • In der Regel ist eine fachlich passende Berufsausbildung nötig
  • Je nach angestrebtem Abschluss muss unter Umständen eine bestimmte Berufserfahrung nachgewiesen werden

Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung

Fortbildungsprüfungen sind kostenpflichtig. Die Prüfungsgebühren richten sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stellen.

Der Anmeldeschluss zur Prüfung liegt circa ein bis drei Monate vor dem ersten Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.

Das gesamte Verfahren der Fortbildungsprüfung inklusive Anmeldung, Zulassung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Ausstellung/Versand des Prüfungszeugnisses dauert ca. sechs bis zwölf Monate und ist abhängig von der jeweiligen Fortbildungsprüfung und den darin festgelegten Prüfungsleistungen.

Bearbeitungsdauer: 6 - 12 Monate

  • Regelungen können je nach Bundesland abweichen
  • Widerspruch gegen zuständige Stelle
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem “Nichtzulassungsbescheid” und dem „Nichtbestehensbescheid“ entnehmen.

 Formular: “Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen” 

  • Ggf. Onlineantrag für “Projektarbeit” oder Thema der Präsentation notwendig
  • Ggf. Formular: “Antrag auf Nachteilsausgleich” erforderlich
  • Onlineverfahren möglich: teilweise möglich
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen: zur Prüfung erforderlich 

Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen in der Regel alle Anträge als Download oder als Onlineverfahren auf der Internetseite zur Verfügung.

Mit dem erfolgreichen Ablegen der Abschlussprüfung erreichen Sie einen Bildungsabschluss auf der Niveaustufe 5 bis 7 im Deutschen Qualifikationsrahmen.

Thüringer Finanzministerium

01.12.2023

Allgemeine Informationen zu den Fortbildungsprüfungen finden Sie auf der Seite der Industrie- und Handelskammern: Informationen zu Weiterbildungsprüfungen
Prüfungsangebote und weitere Informationen rund um das Thema Fort- und Weiterbildungsprüfungen finden Sie auf der Seite des Weiterbildungs-Informations-Systems der Industrie- und Handelskammern: Weiterbildungs-Informations-System

Zuständige Stellen

IHK Gera Hauptgebäude.

Gaswerkstraße 23 07546 Gera


Stelle

Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera)
Gaswerkstraße 23
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