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Zuwendungen aus dem Förderprogramm "Umweltschutz und Sicherheit" für Unternehmen des Güterkraftverkehrs beantragen

Mit dem Förderprogramm "Umweltschutz und Sicherheit" können zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse für Maßnahmen in den Bereichen Sicherheit und Umweltschutz erhalten.

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihr Unternehmen im Bereich des Güterkraftverkehrs tätig ist, können Sie aus dem Förderprogramm "Umweltschutz und Sicherheit", vormals „De-minimis“, Zuschüsse zu den folgenden Kategorien beantragen:

  • Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen und Einrichtungen,
  • sonstige Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes und der Sicherheit,
  • Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung.

Ihren Antrag reichen Sie online beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ein.

  • Rufen Sie das Förderprogramm " Umweltschutz und Sicherheit" (vormals De-minimis) im Antragsportal des BALM auf.
  • Speichern Sie die dortigen Formulare zunächst leer auf Ihrem Computer ab.
    • Hinweis: Sie können die Formulare ausschließlich mit der aktuellen Version des Adobe Acrobat Reader öffnen.
  • Befüllen Sie die Formulare entsprechend der Vorgaben.
  • Registrieren Sie sich im Antragsportal und melden Sie sich anschließend dort an.
  • Drucken Sie das Kontrollformular aus, unterschreiben Sie es und scannen Sie es anschließend als Anlage ein.
  • Laden Sie anschließend die Antragsunterlagen hoch.
  • Das BALM prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen anschließend einen Zuwendungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid

  • Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer beziehungsweise Halterin oder Halter eines schweren Nutzfahrzeugs.
  • Ihr Kraftfahrzeug ist ausschließlich für den Güterverkehr bestimmt.
  • Die technisch zulässige Gesamtmasse Ihres Fahrzeugs beträgt mehr als 3,5 Tonnen.

  • Antrag inklusive Fahrzeugnachweise

  • Kontrollformular

  • gegebenenfalls Änderungsmitteilung

Es fallen keine Kosten an.

Abgabe: gebührenfrei

Für eine Förderung müssen die Maßnahmen nach Bewilligung des Antrags per Bescheid und bis spätestens fünf Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheides durchgeführt sein, spätestens jedoch bis zum 31.12. des Jahres, in dem Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben.

Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Monate

  • Widerspruch . Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)


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Bundesministerium für Verkehr (BMV)

04.12.2025

Zuständige Stellen

Stelle

Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) – Abteilung Förderprogramme
Werderstraße 34
50672 Köln, Stadt

Telefon

+49 221 5776-0

Fax

+49 221 5776-1777

E-Mail

poststelle@balm.bund.de

E-Mail

IchWillDenAssi@balm.bund.de

WWW

Internetseite der Zentrale Köln des Bundesamts für Logistik und Mobilität

Öffnungszeiten

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Montag 09:00 – 11:45 Uhr und 13:15 – 14:45 Uhr

Dienstag 09:00 – 11:45 Uhr und 13:15 – 14:45 Uhr

Mittwoch 09:00 – 11:45 Uhr und 13:15 – 14:45 Uhr

Donnerstag 09:00 – 11:45 Uhr und 13:15 – 14:45 Uhr

Freitag 09:00 – 11:45 Uhr

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja