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06. Jan. 2026

Erhöhung Kindergeld und Mindestunterhalt erfordert keine neuen Bescheide

Kinderhände liegen in Erwachsenenhänden, darin liegen Münzen. © Adobe Stock

Die Unterhaltsvorschussstelle der Stadt Gera informiert darüber, dass die Erhöhung des Kindergeldes und des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe ab dem 01.01.2026 zu keiner Veränderung der Unterhaltsvorschussbeträge führt.

Durch die Bekanntmachung des Steuerfortentwicklungsgesetz vom 23.12.2024 und der 7. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 15.11.2024 erhalten folgende Kinder

  • bis zur Vollendung des   6. Lebensjahres 227,00 EUR
  • bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 299,00 EUR
  • bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 394,00 EUR.

Die Beträge für das Jahr 2026 entsprechen denen aus dem Jahr 2025.