Städtisches Internat passt Satzung zum neuen Schuljahr ab 1. August 2022 an
Die Änderung der Satzung über die Nutzung von Plätzen sowie über die Gebühren des Internates der Stadt Gera wurde in der vergangenen Woche vom Stadtrat beschlossen.

Diese betreffen im Wesentlichen die Anpassung der Internatskosten, verkürzte Kündigungsfristen zum Schulhalbjahr, die Möglichkeit des Gebührenerlasses bei erheblicher Leistungsstörung sowie die Zuweisungsversagung und Kündigung bei Zahlungsverzug und offenen Forderungen. Darüber hinaus ist eine Anpassung aufgrund des Steueränderungsgesetzes (StÄndG) notwendig.
Gleichzeitig reagiert die Stadtverwaltung Gera mit der neuen Satzung auf die Veränderungen in den Bildungseinrichtungen. Seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 sind Homeschooling und Wechselunterricht neben dem Präsenzunterricht feste strukturelle Bestandteile. Den Schülerinnen und Schülern war es über einen längeren Zeitraum daher nicht möglich, das Internat der Stadt Gera wie gewohnt zu nutzen. Künftig seien hier Erstattungen besser geregelt und bei Bedarf eine Kündigung zum Schulhalbjahr möglich. Die neue Internatsnutzungssatzung sowie die Internatsgebührensatzung treten zum 1. August 2022 in Kraft.
Internatsleiterin Marion Opelt begründet die Überarbeitung der bestehenden Satzung: „Unser Ziel ist es weiterhin, bezahlbare Internatsplätze anzubieten und damit einen Beitrag zur Fachkräftesicherung in Thüringen zu leisten. Nach mehr als sieben Jahre stabiler Gebühren muss jetzt mit einer Anpassung auf die signifikanten Kostensteigerungen reagiert werden. Die Gebühren dienen auch dazu, die Fürsorge- und Aufsichtspflicht, vor allem für die Minderjährigen über die gesamten Internatsöffnungszeiten zu gewährleisten."
Das Internat der Stadt Gera in der Maler-Fischer-Straße 2 stellt ein Wohnangebot für gleichzeitig 132 Personen zur Verfügung. Es steht Schülerinnen und Schülern der Staatlichen berufsbildenden Schulen, Schulen in freier Trägerschaft, der Musikspezialklassen am Rutheneum seit 1608, sowie Studierenden der Dualen Hochschule Gera-Eisenach zur Verfügung. Damit leistet das Internat einen wesentlichen Beitrag zur Fachkräftesicherung in Thüringen. Auch Gäste können aufgenommen werden. Im Gebäude sind die Internatsleitung sowie fünf pädagogische Fachkräfte tätig. Eine Betreuung, vor allem der Minderjährigen, ist von Sonntag 18:00 Uhr bis Freitag 9:00 bzw. 15:00 Uhr und in den Nachtstunden gewährleistet.
Das Haus wurde 1988/89 erbaut und bietet den Bewohnerinnen und Bewohnern überwiegend Zweibettzimmer mit integrierter Nasszelle mit Waschbecken und Toilette an. Auf jeder Etage gibt es einen zentralen Duschraum, eine Gemeinschaftsküche sowie einen Aufenthaltsraum. Die Zuweisung eines Internatsplatzes erfolgt durch die Stadt Gera auf schriftlichen Antrag entsprechend der Satzungen für das Internat der Stadt Gera.