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Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister erhalten

Wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen aus verkehrsbezogenem Anlass besteht, kann aus dem Fahrzeugregister eine Halterauskunft erteilt werden.

Leistungsbeschreibung

Das Zentrale Fahrzeugregister ist eines der vier zentralen Register, die das Kraftfahrtbundesamt führt.

Wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen aus verkehrsbezogenem Anlass besteht, kann aus dem Fahrzeugregister eine Halterauskunft erteilt werden.

An die Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Die Auskunft ist schriftlich von der Auskunft ersuchenden Person zu beantragen, unter Angabe

  • der bekannten Fahrzeugdaten (Kennzeichen, Fahrzeughersteller) und/oder
  • der Personalien des Halters
  • Darlegung des Sachverhalts (ggf. Angabe des Tat- oder Schadenstag).

Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Informationen hierzu erteilt die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

10.02.2022

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2450 Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnis
Wiesestraße 125
07545 Gera

Telefon

0365 838-2470
Fahrerlaubnisbehörde

Telefon

0365 838-2450
KfZ-Zulassung

Fax

0365 838-2445

E-Mail

kfz-zulassung@gera.de

WWW

Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnisbehörde

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis: Diese Zeiten gelten nur für die Kfz-Zulassungsstelle

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweise: Diese Zeiten gelten für die Fahrerlaubnisbehörde

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Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSchenkendorfstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung

Gebühren: Nein

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Ja

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Antrag auf Auskunft aus dem örtlichen Fahrzeugregister gemäß § 39 Straßenverkehrsgesetz